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Die Bundesregierung: offiziell legt das Gesundheitsministerium den Beitragssatz fest und orientiert sich dabei an den Angaben des Schätzerkreises. Der Bundestag wird darüber lediglich informiert; ein Mitspracherecht hat er jedoch nicht.
Faktisch wurde die Höhe des Einheitsbeitrags am 5. Oktober 2008 vom Koalitionsausschuss fest gelegt und am 29. Oktober 2008 durch das Bundeskabinett beschlossen.