Wie hoch steigt der Krankenversicherungsbeitrag ab 2009?

In seiner Sitzung am 29. Oktober 2008 hat das Bundeskabinett folgende Beitragssätze beschlossen:

  • allgemeiner Beitragssatz: 14,6 Prozent*
  • ermäßigter Beitragssatz: 14,0 Prozent*

(* Hinzu kommt jeweils der schon bestehende Zusatzbeitrag von 0,9 Prozentpunkten.)

Im viel zitierten einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent ist der Zusatzbeitrag, der auch weiterhin vom Versicherten allein (ohne Arbeitgeberanteil) zu finanzieren ist, bereits enthalten.

Rechenbeispiel:
Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 3.000 Euro zahlt derzeit bei der Heimat Krankenkasse (Beitragssatz 13,7 Prozent) nach Abzug des Arbeitgeberzuschusses monatlich 219 Euro.

Mit dem Gesundheitsfonds und einem Beitragsatz von 15,5 Prozent liegt der Beitrag bei gleichem Verdienst und nach Abzug des Arbeitgeberzuschusses bei 246 Euro monatlich.

Das bedeutet für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine monatliche Steigerung von 27 Euro (324 Euro jährlich) bzw. von über 12 Prozent.


Beitragssatzsenkung durch Steuermittel

Mit dem Konjunkturpaket II wurde der allgemeine Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. Juli 2009 auf 14,9 Prozent gesenkt.

Aber: Bei den dafür verwendeten Steuerzuschüssen handelt es sich um ein Darlehen, das die Krankenkassen zurück zahlen müssen.