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Welche Beiträge sind zu zahlen?
Bekomme ich eine neue Krankenversichertenkarte?
Wozu brauche ich eine Mitgliedsbescheinigung?
Warum brauche ich einen Sozialversicherungsausweis?
Warum brauche ich eine Lohnsteuerkarte?
Was hat eine Schulzeitenbescheinigung mit dem Rentenanspruch zu tun?
Brauche ich ein Gesundheitszeugnis?
Wie bin ich versichert?
Als Berufstarter brauchst du eine eigene Krankenversicherung. Denn eine Ausbildung ist keine geringfügige Beschäftigung. Aus dem Grund bist du in der Ausbildung sowohl in der Kranken- und Plegeversicherung als auch in der Renten- und Arbeitslosenversicherung umfassend versichert. Außerdem besteht für dich ein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Diese gilt schon auf dem ersten Weg zu deinem Ausbildungsbetrieb.
Welche Beiträge sind zu zahlen?
Die Beiträge zur Krankenversicherung werden nach dem Einheitsbeitragssatz in Höhe von 15,5 Prozent von deiner Brutto-Ausbildungsvergütung abgezogen. In der Rentenversicherung beträgt der Beitragssatz einheitlich 19,6 Prozent und in der Arbeitlosenversicherung 3,0 Prozent deiner Ausbildungsvergütung. Der Beitrag in der Pflegeversicherung beläuft sich 1,95 Prozent. Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr zahlen zusätzlich 2,2 Prozent.
Du brauchst aber die Beiträge nicht alleine zu zahlen. Die Hälfte des Beitrags übernimmt dein Arbeitgeber. Verdienst du weniger als 325,00 Euro im Monat, dann trägt der Arbeitgeber sogar die vollen Beiträge zur Sozialversicherung. Für die Unfallversicherung trägt dein Arbeitgeber in jedem Fall den gesamten Betrag.
Alle Beiträge zu Sozialversicherung überweist dein Arbeitgeber an die Krankenkasse. Er behält den Beitrag direkt von der Ausbildungsvergütung ein und legt seinen Anteil dazu. Die Heimat Krankenkasse leitet die Beiträge an die Pflegekasse, an den Rentenversicherungsträger und an die Bundesagentur für Arbeit weiter. Du brauchst dich also um nichts kümmern.
Bekomme ich eine neue Krankenversicherungskarte?
Ja. Da du dich mit Beginn der Ausbildung selbst versichern musst, benötigst du auch eine neue Krankenversicherungskarte. Deine bisherige Karte verliert an Gültigkeit. Wir schicken dir eine neue Krankenversicherungskarte zu, sobald dein neuer Arbeitgeber dich bei uns gemeldet hat.
Wozu brauche ich eine Mitgliedsbescheinigung?
Entscheidest du dich für eine Mitgliedschaft bei der Heimat Krankenkasse, muss dies auch dein Arbeitgeber wissen. Aus dem Grund schicken wir deinem Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung zu. Dein Ausbildungsbetrieb wrid dich dann bei uns anmelden und dir eine Kopie der Anmeldung aushändigen.
Warum brauche ich einen Sozialversicherungsausweis?
Mit Beginn der Ausbildung wird für dich ein Rentenkonto der Deutschen Rentenversicherung eingerichtet. Der Sozialversicherungsausweis gibt dem Arbeitgeber die Gewissheit, dass die abgeführten Rentenversicherungsbeiträge auch tatsächlich deinem Rentenkonto gutgeschrieben werden. Anhand des Ausweises ist eine eindeutige Identifikation möglich. So läuft auch nichts schief mit der späteren Rente. Falls du noch keinen Sozialversicherungsausweis besitzen solltest, beantragt die Heimat Krankenkasse einen für dich.
Warum brauche ich eine Lohnsteuerkarte?
Zur Berechnung der Lohnsteuer benötigt dein Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte. Diese wird auf Antrag von der Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung ausgestellt und zugeschickt. Zu Beginn 2012 werden die herkömmlichen Lohnsteuerkarten jedoch abgeschafft und die Erhebung der Lohnsteuer endgültig auf ein elektonisches Verfahren umgestellt.
Was hat eine Schulzeitenbescheinigung mit dem Rentenanspruch zu tun?
Zeiten des Schul- und Hochschulbesuchs nach Vollendung des 17. Lebensjahres werden bei Versicherten, die vom 01.01.2009 in Rente gehen nicht mehr rentensteigernd berücksichtigt. Lediglich Fachhochschulzeiten und Zeiten der Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen bleiben von dieser Kürzung ausgenommen. In diesem Fällen bestätigt das Schulsekretariat bzw. die Bildungseinrichtung auf einer Schulzeitenbescheinigung die zurückgelegten Zeiten. Die Heimat Krankenkasse leitet dann die ausgefüllte Bescheinigung für dich an den Rentenversicherungsträger weiter.
Brauche ich ein Gesundheitszeugnis?
Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, musst du deinem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, dass du für den gewählten Ausbildungsberuf gesundheitlich geeignet bist. Die Kosten dieser Untersuchung trägt das Land. Je nach Bundesland erhältst du einen Berechtigungsschein bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, beim Arzt oder in der Schule.