Arzneimittelzuzahlung

Folgende Zuzahlungen sind zu leisten:

Arzneimittelpreis bis 50 € 50 - 100 €  über 100 €
 ZuzahlungsbetragMindestzuzahlungs-
grenze 5 € 
10 %, 5 - 10 € Höchstzuzahlungs-
grenze, 10 €


 

 

Von den Zuzahlungen befreit sind:

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
  • Versicherte die mit ihren Zuzahlungen ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht haben.
  • Verordnungen im Rahmen der Mutterschaftshilfe
  • Arzneimittel zur Behandlung von anerkannten Versorgungsleiden, Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen.

Lesen Sie mehr zum Thema Befreiung von den Zuzahlungen und berechnen Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze:

Befreiung von den Zuzahlungen