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Bessere Versorgung mit Kinder-Arzneimitteln

Viele Eltern, die derzeit ein krankes Kind zu Hause betreuen, sind besorgt: Seit einiger Zeit gibt es bei Arzneimitteln für Kinder und Jugendliche Lieferengpässe. Betroffen sind insbesondere die Mittel mit den Wirkstoffen Paracetamol und Ibuprofen, welche typischerweise in Fiebersäften zum Einsatz kommen.

Keine Mehrkosten für Versicherte der Heimat Krankenkasse

Für Eltern gibt es aber beruhigende Nachrichten: Um möglichst viele erkrankte Kinder trotzdem mit entsprechenden Medikamenten versorgen zu können, übernimmt die Heimat Krankenkasse aktuell die Mehrkosten für teurere Präparate, auf die die Apotheke bei Engpässen ausweichen kann. Dies gilt für Ibuprofen- bzw. Paracetamol-haltige Fiebersäfte für Kinder.

Aussetzung der Festbeträge

Ab dem 15.06.2023 hat der GKV-Spitzenverband zudem eine erneute Aussetzung der sogenannten Festbeträge (preisliche Obergrenze) für Kinder-Arzneimittel mit den Wirkstoffen Ibuprofen, Paracetamol und für Antibiotika, die als Zäpfchen oder in flüssiger Anwendungsform verabreicht werden, beschlossen. Das heißt konkret: Wenn in einer Apotheke kein Präparat unterhalb des Festbetrags oder im Rahmen der Rabattverträge abgegeben werden kann, hat die Apotheke die Möglichkeit, auf ein teureres Medikament auszuweichen. Auch in diesem Fall entstehen Ihnen als Versicherte keine zusätzlichen Kosten! Die Regelung gilt bis 31.01.2024.

Des Weiteren wurde beschlossen, dass ab dem 01.02.2024 die Festbeträge für viele Arzneimittel, die aufgrund der zugelassenen Darreichungsformen und Wirkstärken zur Behandlung von Kindern notwendig sind, aufgehoben werden. Für diese Arzneimittel können keine Mehrkosten anfallen, da die Mehrkosten nur entstehen, wenn der Preis des Arzneimittels über dem Festbetrag liegt.

Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Gesundheit Ende April 2023 einen sogenannten Versorgungsmangel für antibiotikahaltige Säfte für Kinder festgestellt. Mit der entsprechenden formalen Verkündung dieses Versorgungsmangels ist es den Behörden der Länder möglich, von den strengen Regeln für die betroffenen Arzneimittel befristet abzuweichen. Folglich können z.B. Apotheken die antibiotikahaltigen Säfte für Kinder aus dem Ausland beziehen und an die Patienten abgeben, obwohl das Arzneimittel keine deutsche Verpackung hat.

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