Kinderkrankengeld während der Corona-Pandemie
Gute Nachrichten für Eltern: Aufgrund der aktuellen Schulschließungen und dem eingeschränkten Betrieb der Kindertagesstätten erhöht sich ihr Anspruch auf Kinderkrankengeld. Da der Bundestag die Gesetzesänderung noch final beschließen muss, sind die folgenden Informationen noch unverbindlich.
Für das Jahr 2021 soll gelten:
- Jeder Elternteil hat Anspruch auf 20 Arbeitstage pro Kind (maximal 45 Tage bei mehreren Kindern).
- Alleinerziehende haben Anspruch auf 40 Tage je Kind (maximal 90 Tage bei mehreren Kindern).
Eltern können das Kinderkrankengeld nicht nur bei Erkrankung ihres Kindes beantragen sondern auch, wenn die Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird,
- weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist
- oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.
Das Antragsformular können Sie sich im Folgenden herunterladen. Ein ärztliches Attest vom Kinderarzt ist in diesem Fall nicht notwendig.
Antrag Kinderkrankengeld bei pandemiebedingter Betreuung
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