Kinderkrankengeld während der Corona-Pandemie
Gute Nachrichten für Eltern: Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie hat sich Ihr Anspruch auf Kinderkrankengeld erhöht.
Für die Jahre 2022 und 2023 gilt:
- Jeder Elternteil hat Anspruch auf 30 Arbeitstage pro Kind (maximal 65 Tage bei mehreren Kindern).
- Alleinerziehende haben Anspruch auf 60 Tage je Kind (maximal 130 Tage bei mehreren Kindern).
Eltern können das Kinderkrankengeld für Zeiträume bis zum 07.04.2023 nicht nur bei Erkrankung ihres Kindes beantragen, sondern auch, wenn die Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird,
- weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist
- oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.
Das Antragsformular können Sie sich im Folgenden herunterladen. Ein ärztliches Attest vom Kinderarzt ist in diesem Fall nicht notwendig.
Lassen Sie uns den Antrag per Post oder als eingescannten Anhang über unser Kontaktformular zukommen und fügen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis der Schule oder der Kinderbetreuungseinrichtung bei (z. B. die Musterbescheinigung des BMFSFJ).
Bitte geben Sie den ausgefüllten Antrag auch bei Ihrem Arbeitgeber ab. So wird sichergestellt, dass dieser den gleichen Zeitraum meldet, für den Sie den Antrag stellen und die Bearbeitung reibungslos erfolgen kann.
Antrag Kinderkrankengeld bei pandemiebedingter Betreuung
Alle weiteren Anspruchsvoraussetzungen haben sich nicht verändert. Lesen Sie auch weitere detaillierte Informationen rund um das Thema Kinderkrankengeld.