Krankenkassenwahl wird ab 2021 vereinfacht
Ab dem 01. Januar 2021 gilt ein reformiertes Krankenkassen-Wahlrecht, das den Wechsel für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung vereinfacht und Ihnen als Vertriebspartner den Krankenkassenwechsel Ihrer Kunden noch leichter macht! Die wichtigsten Änderungen haben wir für Sie auf einen Blick zusammengefasst:
Neu ab 2021: Schriftliche Kündigung nicht mehr erforderlich
1. Eine schriftliche Kündigung ist nicht mehr erforderlich – lediglich mit der ausgefüllten Beitrittserklärung erklärt Ihr Kunde den Wechsel zu uns. Zusätzlich informiert Ihr Kunde formlos seinen Arbeitgeber über seine neue Kassenwahl. Um alles Weitere kümmern wir uns für Ihre Kunden!
Die Information über die Kündigung erhält die bisherige Krankenkasse von uns elektronisch im Rahmen eines neuen Meldeverfahrens. Die bisherige Krankenkasse bestätigt daraufhin innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Meldung elektronisch das Ende der Mitgliedschaft. Diese Rückmeldung hat die gleiche Funktion wie die bisherige Kündigungsbestätigung.
Der Arbeitgeber meldet den Versicherten bei uns an, da Ihr Kunde seinen Arbeitgeber über die neu gewählte Krankenkasse informiert hat. Daraufhin erhält der Arbeitgeber, nun ebenfalls auf elektronischem Weg, eine Bestätigung von uns, dass wir die neu gewählte Krankenkasse sind.
2. Die Bindefrist beträgt nur noch 12 Monate statt wie bisher 18 Monate.
3. Ihr Kunde kann bei jeder Beendigung einer Versicherungspflicht oder -berechtigung, z.B. einem Arbeitgeberwechsel, direkt zu uns wechseln – ohne Kündigung und ohne Einhalten der Bindefrist.
4. Die Krankenkassen benötigen eine Kündigung nur noch in solchen Fällen, in denen Ihr Kunde das gesetzliche Krankenkassensystem verlässt, z.B. bei einem Wechsel in die PKV oder einem Verzug ins Ausland.
Unbürokratischer Wechsel als vertriebliche Chance
Nutzen Sie die vertrieblichen Chancen, die sich durch den vereinfachten Kassenwechsel ergeben: Ihre Kunden können ohne bürokratischen Wechselaufwand schnellstmöglich alle Vorteile der Heimat Krankenkasse genießen und Sie erhalten ganz einfach für Ihre Empfehlung 95,55 € Aufwandsentschädigung.
Wir sind für Sie da – sprechen Sie uns gern an und lassen Sie uns wissen, wie wir Sie bestmöglich beim Krankenkassenwechsel Ihrer Kunden unterstützen können.