Auslands-Versicherungsschutz mit der EHIC
Rundum geschützt im Urlaub
Urlaub ist für viele die schönste Zeit des Jahres. Steht für Sie auch eine Reise in ein anderes Land auf der Wunschliste? Bei aller Vorfreude auf den wohlverdienten Urlaub darf jedoch auch der Krankenversicherungsschutz nicht vergessen werden. Woran Sie jetzt denken sollten:
Ihr Urlaubsbegleiter: die EHIC
Auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) finden Sie die sogenannte European Health Insurance Card (EHIC) aufgedruckt. Mit vielen Urlaubsländern bestehen entsprechende Abkommen, sodass Sie im Krankheitsfall auch im Ausland medizinisch versorgt werden können. Legen Sie dem behandelnden Arzt dafür einfach Ihre EHIC vor. Dies gilt in der Regel für Reisen innerhalb der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder im Vereinigten Königreich.
Je nach Reiseland kann es vorkommen, dass Sie Zuzahlungen entrichten oder auch komplett in Vorleistung treten müssen (detaillierte Informationen finden Sie zum Beispiel bei der DVKA). Bei Vorlage einer quittierten Rechnung prüfen wir gern, ob wir uns an den Ihnen entstandenen Kosten beteiligen können. Rechnungen von privaten Leistungserbringern, Rücktransporte nach Deutschland, Eigenanteile und gesetzliche Zuzahlungen sind von einer Erstattung ausgeschlossen.
In der Türkei, in Tunesien sowie Bosnien-Herzegowina benötigen Sie noch den klassischen Auslandskrankenschein.
Unsere Empfehlung: private Auslandskrankenversicherung
Eine private Auslandskrankenversicherung kommt in der Regel vollumfänglich für Ihre medizinische Versorgung auf. Besonders dringend zu empfehlen ist die Zusatzversicherung für alle Fernreisen außerhalb der Europäischen Union.
Für einen geringen Jahresbeitrag erhalten Sie zum Beispiel bei unserem Partner, den Barmenia Versicherungen, einen optimalen Rundumschutz auf Reisen (Tarif „BKKR“). Mehr zu den Sondertarifen für Versicherte der Heimat Krankenkasse finden Sie unter extra-plus.de.