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Organspende

Eine Herzensangelegenheit

Immer wieder hören wir von Menschen, denen eine Organspende das Leben gerettet hat, oder von denen, die verzweifelt auf ein Spenderorgan warten. Was uns fern erscheint, kann plötzlich Realität werden: Ein Familienangehöriger, ein Freund oder wir selbst sind auf ein Organ angewiesen. Schließlich kann es auch sein, dass wir plötzlich über die Organspende eines verstorbenen Angehörigen entscheiden müssen.

In dieser ohnehin schon schwierigen Situation sollten wir unsere Angehörigen nicht mit dieser zusätzlichen Last belasten. Deshalb ist es so wichtig, dass wir uns frühzeitig mit dem Thema Organspende auseinandersetzen – auch wenn es nicht einfach ist.

Treffen Sie Ihre Entscheidung!

Ab dem 16. Lebensjahr können Sie selbst entscheiden, ob Sie nach Ihrem Tod Organe und Gewebe spenden möchten. Wir möchten Sie ermutigen, sich mit dieser wichtigen Frage auseinanderzusetzen und Ihre Entscheidung zu dokumentieren. Wenn den Ärzten Ihr Wille nicht bekannt ist, müssen Ihre Angehörigen entscheiden.

Dokumentieren Sie Ihre Entscheidung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Ihre Entscheidung zu dokumentieren:

  • Organspendeausweis: Der Organspendeausweis ist die klassische Möglichkeit, Ihre Entscheidung festzuhalten. Sie können diesen kostenlos und unverbindlich bei uns anfordern. Nutzen Sie hierfür unser Online-Formular.
  • Organspende-Register: Ab dem 18. März 2024 können Sie Ihre Entscheidung auch online im Organspende-Register dokumentieren.
  • Patientenverfügung: In einer Patientenverfügung können Sie verschiedene medizinische Entscheidungen für den Fall festlegen, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Dazu gehört auch die Organspende.

Informieren Sie Ihre Angehörigen über Ihre Entscheidung zur Organspende, unabhängig davon, wie Sie sich entscheiden. So schaffen Sie zusätzliche Klarheit und Sicherheit.

Das Organspende-Register

Im Organspende-Register können Sie online Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende dokumentieren. Die Eintragung ist kostenlos, freiwillig und jederzeit widerruflich.

Das Organspende-Register befindet sich im Aufbau. Ab dem 18. März 2024 können Sie dort Ihre Entscheidung rechtsverbindlich online dokumentieren. Krankenhäuser haben ab dem 01. Juli 2024 Zugriff auf das Register, Gewebespendeeinrichtungen ab dem 01. Januar 2025.

Die elektronische Patientenakte (ePA) bietet spätestens ab dem 30. September 2024 die Möglichkeit, Ihre Entscheidung zur Organspende im Organspende-Register zu hinterlegen.

Anmeldung im Organspende-Register

Ab dem 18. März 2024 können Sie Ihre Entscheidung zur Organspende online im Organspende-Register unter www.organspende-register.de hinterlegen.

Sie benötigen dafür:

  • Einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder eine eID-Karte
  • Ihre sechsstellige PIN für die Online-Ausweisfunktion
  • Ihre Krankenversicherungskarte
  • Eine E-Mail-Adresse

Um Ihre Entscheidung im Organspende-Register abzugeben, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein.

Weitere Informationen zum Organspende-Register, insbesondere zur Anmeldung, finden Sie unter www.organspende-info.de.

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