Zuzahlungen und Befreiung
Vielleicht sind Sie Ihnen auch schon einmal begegnet: Zuzahlungen. Bei manchen Leistungen ist gesetzlich geregelt, dass Versicherte eine Zuzahlung leisten müssen – egal bei welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie versichert sind. Ist die Eigenbeteiligung aber im Vergleich zu Ihren Einnahmen unverhältnismäßig hoch, können Sie eine Zuzahlungsbefreiung bei uns beantragen.
Leistungen mit Zuzahlungen:
- Arznei- und Verbandmittel
- Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl)
- Fahrkosten
- Haushaltshilfe
- Krankenhausbehandlung
- Stationäre Vorsorge-/Rehabilitationskuren
- Heilmittel (z. B. Krankengymnastik)
- Häusliche Krankenpflege
In unseren Häufigen Fragen haben wir die wichtigsten Regelungen für Sie zusammengefasst. Sie haben weitere Fragen zum Thema Zuzahlungen und Befreiung? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne.
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