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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Ihre digitale Krankmeldung

Bei vielen als „gelber Schein“ bekannt, gilt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Nachweis, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht Ihrer Arbeit nachgehen können. Jahrzehntelang haben gesetzlich Versicherte ihre Krankschreibung in dreifacher Ausfertigung erhalten: für den Arbeitgeber oder die Agentur für Arbeit, für die Krankenkasse und für die eigenen Unterlagen. Für die Weiterleitung waren Sie selbst zuständig. Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz: eAU) wird das nun anders.

Digitale Übermittlung an die Heimat Krankenkasse

Seit Mitte 2022 nutzen mehr und mehr Ärztinnen und Ärzte die Vorteile der Digitalisierung und übermitteln die eAU an die zuständige Krankenkasse. Für Sie als Versicherte hat dies gleich mehrere Vorteile: Sie sparen Zeit und ggf. auch Porto, da Sie Ihre Krankschreibung nicht mehr an die Heimat Krankenkasse weiterleiten müssen. Ihre persönlichen Daten sind während der Übermittlung der eAU sicher geschützt. Sie können sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren. Nicht zuletzt überzeugt die eAU auch in puncto Nachhaltigkeit – denn es kann eine Menge Papier gespart werden.

Ab 2023: eAU auch für Arbeitgeber verpflichtend

Ab Januar 2023 wird das Verfahren der eAU verpflichtend für alle Arbeitgeber. Wenn sich Mitarbeitende krank gemeldet haben, können Arbeitgeber die eAU-Daten bei den Krankenkassen abrufen. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie als Versicherte nur noch einen Ausdruck Ihrer Krankmeldung – für die eigenen Unterlagen. Sie müssen sich bei beginnender Arbeitsunfähigkeit nur noch bei Ihrem Arbeitgeber abmelden und die voraussichtliche Dauer Ihrer AU mitteilen. Sonst ist nichts weiter zu tun. Die Übermittlung Ihrer Krankmeldung, also Ihrer eAU-Daten, an die Heimat Krankenkasse und Ihren Arbeitgeber verläuft ohne Ihr Zutun rein digital. Wie bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier erfährt der Arbeitgeber lediglich den Namen des Arztes, jedoch keine Informationen zur Diagnose oder dem Befund.

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