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Minijob und Beschäftigungen im Übergangsbereich

Minijob

Es gibt zwei Arten von Minijobs: geringfügig entlohnte und kurzfristige Beschäftigungen. Geringfügig entlohnt bedeutet, dass das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt von 538 Euro (bis 31.12.2023: 520 Euro) nicht überschritten wird. Von einer kurzfristigen Beschäftigung spricht man, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr als 70 Arbeitstage bzw. drei Monate beschäftigt ist.

Bei kurzfristigen Minijobs fallen für den Arbeitgeber lediglich geringe Umlagen und der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung an – der Minijobber selbst hat keine Abgaben.

Bei 538-Euro-Minijobs tragen die Arbeitgeber den Großteil der Beiträge. Dazu gehören pauschale Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, zur Kranken- und Rentenversicherung sowie Umlagen und Steuern. Der 538-Euro-Jobber zahlt nur den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Hierfür können Sie bei Ihrem Arbeitgeber einen schriftlichen Antrag stellen.

Die Abwicklung der Beitragszahlung übernimmt die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft mit Sitz in Essen. Auf der Website der Minijob-Zentrale finden Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Minijob und Sozialversicherung.

Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijob)

Wer zwischen 538,01 Euro bis 2.000,00 Euro (bis 31.12.2023: 520,01 Euro bis 2.000,00 Euro) im Monat verdient, übt einen sogenannten „Midijob“ aus. Für Beschäftigte in diesem Übergangsbereich fallen verminderte Beiträge (je nach Verdiensthöhe) zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an. Auch einmalige Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld fließen in die Berechnung ein.

Der Übergangsbereich ersetzt seit Juli 2019 die bisherige Gleitzone, die für das Monatseinkommen eine Obergrenze von 850 Euro vorsah. Beschäftigte in der Gleitzone hatten bisher den Nachteil, dass ihr geringer Verdienst auch zu geminderten Rentenansprüchen führte. Mit der neuen Regelung zahlt ein Midijobber weiterhin reduzierte Beiträge zur Sozialversicherung, erwirbt aber gleichzeitig die vollen Rentenansprüche.

Prüfen Sie mit unserem Midijob-Rechner einfach und schnell, ob die Beschäftigung im Übergangsbereich – ehemals Gleitzone – liegt, und wie sich die Beitragsreduzierung bei den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung auswirken.

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