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Notfalldatensatz

Auf Notsituationen vorbereitet sein

Auf dem Chip Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) können Sie bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin einen Notfalldatensatz speichern lassen. Notfalldaten können zum Beispiel Informationen über vorliegende chronische Erkrankungen, verordnete Medikamente, Allergien oder das Vorliegen einer Schwangerschaft sein. Also alle Informationen, die dabei helfen können, Sie optimal zu behandeln, wenn Sie in einer Notsituation sind, in der Sie sich selbst nicht mehr hinreichend äußern können, weil Sie zum Beispiel bewusstlos sind. Auch Kontaktdaten von Angehörigen, die im Notfall zu benachrichtigen sind, sowie Hinweise auf eine vorliegende Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder einen Organspende-Ausweis können gespeichert werden.

In einer Notsituation können Berechtigte, wie zum Beispiel die behandelnden Ärzte oder medizinisches Fachpersonal (Notfallsanitäter etc.), diese Daten auslesen, ohne dass Sie dabei mitwirken müssen. Das Auslesen ist jedoch nur möglich, wenn die berechtigte Person über einen sog. Heilberufsausweis verfügt. Ihre persönlichen Daten sind daher sicher geschützt.

Die Nutzung der Anwendung ist selbstverständlich freiwillig. Weitere Informationen zum Notfalldatensatz finden Sie auf den Seiten der Gematik.

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