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Elektronisches Rezept

Digital, schnell und sicher zum Arzneimittel

Mit einem Papierrezept von der Arztpraxis zur Apotheke laufen? Das ist mit dem elektronischen Rezept (kurz: E-Rezept) nicht mehr nötig. Verschreibungspflichtige Medikamente werden immer häufiger über ein E-Rezept verordnet.

Bereits seit September 2022 sind Apotheken grundsätzlich in der Lage, E-Rezepte anzunehmen und einzulösen. Für die Arztpraxen hat es verschiedene Zeitpläne gegeben, um das E-Rezept strukturiert in Deutschland einzuführen. Diese Zeitpläne wurden jedoch aus verschiedensten Gründen immer wieder verworfen. Aktuell gibt es (noch) keinen neuen Zeitplan für eine bundesweit flächendeckende Einführung. Unabhängig davon ist es jeder Arztpraxis freigestellt, die technischen Voraussetzungen umzusetzen und den Patientinnen und Patienten das E-Rezept anzubieten. Möchten Sie die Vorteile des E-Rezepts nutzen? Fragen Sie einfach in Ihrer Arztpraxis nach, ob das E-Rezept dort bereits angeboten wird.

Ab Mitte des Jahres 2023 soll es möglich sein, E-Rezepte auch über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einzulösen. Ab diesem Zeitpunkt erwarten wir, dass sich deutlich mehr Arztpraxen am E-Rezept beteiligen werden.

Vorteile des E-Rezepts

Das E-Rezept haben Sie auf Ihrem Smartphone immer dabei – verlorene oder vergessene Zettel brauchen Sie nicht mehr zu kümmern. Sie können Ihr E-Rezept einfach digital an eine Apotheke weiterleiten. Dabei entfallen auch unnötige Wege oder Telefonanrufe. Mithilfe einer Bestandsabfrage innerhalb der App können Sie vorab in Erfahrung bringen, ob das Arzneimittel in der gewählten Apotheke vorrätig ist. Falls nicht, erhalten Sie eine Info, ob es kurzfristig neu geliefert werden kann.

Sie haben gerade keine Möglichkeit, eine Apotheke aufzusuchen? Auch das ist kein Problem, denn Sie können für die Einlösung des E-Rezepts auch eine Versandapotheke oder den Botendienst (möglicherweise kostenpflichtig) Ihrer Apotheke vor Ort auswählen. Da alle bisher ausgestellten E-Rezepte in der App verbleiben, behalten Sie immer den Überblick über Ihnen verordnete Arzneimittel.

Gut zu wissen: Die bisherige Papierverordnung für Arzneimittel wird nicht komplett abgeschafft. Im Fall von technischen Störungen hat der Arzt weiterhin die Möglichkeit, auf dem herkömmlichen Weg ein Arzneimittel zu verordnen.
 

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