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Impfnebenwirkungen: Die wichtigsten Fakten

Die Anforderungen an die Sicherheit von Impfstoffen und Arzneimitteln sind in Deutschland sehr hoch. Trotz genauer klinischer Prüfungen und intensiver Kontrollen sind Impfnebenwirkungen aber nicht vollständig ausgeschlossen. Erfahren Sie, was Sie über die unterwünschten Nebenwirkungen wissen müssen.

Was sind Impfnebenwirkungen?

Impfnebenwirkungen, auch unerwünschte Arzneimittelwirkungen genannt, sind unerwünschte gesundheitliche Reaktionen nach einer Impfung. Sie gehen meist über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinaus und treten häufig mit einem Abstand von drei oder mehr Tagen nach der Verabreichung eines Impfstoffes auf. Wichtig ist jedoch, dass die Impfnebenwirkung in einem ursächlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung stehen muss. Heutzutage kommen Impfnebenwirkungen nur noch sehr selten vor. Dennoch ist nicht ausgeschlossen, dass einige Menschen Nebenwirkungen nach einer Impfung entwickeln.

Welche Impfnebenwirkungen gibt es?

Je nach Person und Impfstoff können die Nebenwirkungen von Impfungen variieren. Zum Teil ähneln die Anzeichen einer Impfreaktion. Zusätzlich zu diesen können jedoch auch die sogenannte "Impfkrankheit" oder allergische Reaktionen auftreten. In den Fach- und Gebrauchsinformationen des jeweiligen Impfstoffs können Sie die zu erwartenden Nebenwirkungen auch nachlesen.

Lokalreaktionen an der Einstichstelle

Das können beispielsweise Lokalreaktionen an der Stelle der Impfung mit folgenden Symptomen sein:

  • Rötung
  • Erwärmung
  • Schwellung
  • Schmerzempfindlichkeit an der Injektionsstelle

Allgemeinreaktionen

Die Nebenwirkungen der Impfung müssen sich jedoch nicht nur lokal rund um die Injektionsstelle bemerkbar machen. Auch Allgemeinreaktionen des gesamten Körpers sind Zeichen einer möglichen Nebenwirkung. Zu diesen zählen:

  • Fieber
  • Kopf- und Gliederschmerzen
  • Abgeschlagenheit und Erschöpfung
  • Unwohlsein und Übelkeit
  • Unruhe
  • Schwellung der Lymphknoten

Impfkrankheit

Lebendimpfstoffe können in seltenen Fällen eine Impfnebenwirkung hervorrufen. Auch die sogenannte "Impfkrankheit" kann eine solche Nebenwirkung von Impfungen sein. Dabei kommt es etwa ein bis drei Wochen nach der Impfung zum Ausbruch der Krankheit, gegen die geimpft wurde. Die Nebenwirkungen zeigen sich in Symptomen der geimpften Krankheit. Sie sind dabei meist aber viel leichter als bei einem natürlichen Verlauf der Krankheit.

Allergische Reaktionen

Zu den schwerwiegenden Nebenwirkungen von Impfstoffen zählen zudem allergische Reaktionen oder neurologische Probleme. Besonders Personen, die an einer Hühnereiweiß-Allergie leiden, sollten ihren Arzt bereits vor der Impfung über diese informieren. Zwar sind in den meisten Impfstoffen kaum noch Spuren des Eiweiß vorhanden, eine allergische Reaktion kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Besonders Menschen, die bereits in der Vergangenheit einen schweren allergischen Schock erlitten haben, sollten sicherheitshalber nach der Impfung in der Arztpraxis oder im Krankenhaus überwacht werden.

Auch die sogenannten Adjuvanten, die unter anderem die Impfwirkung verstärken sollen, können möglicherweise zu Allergien führen. Sie sind immunologisch wirksame Moleküle, die sowohl die Stärke als auch die Qualität der Immunreaktion gegenüber dem Impfantigen verstärken sollen. Grundlegend kurbeln sie also das Immunsystem so an, dass es zu einer optimalen Reaktion auf den Impfstoff kommt. Die Menge der Adjuvanten ist jedoch in Impfstoffen so gering, dass es nur selten zu Reaktionen kommt.

Was ist der Unterschied zwischen Impfnebenwirkungen, Impfreaktionen und Impfschaden?

Impfreaktionen sind typische Beschwerden, die kurze Zeit nach einer Impfung auftreten. Dazu zählt zum Beispiel die Rötung oder Schwellung der Impfstelle, aber auch Allgemeinreaktionen wie Abgeschlagenheit, Kopf- und Gliederschmerzen oder Fieber können auftreten. Je nach Impfstoff können die Impfreaktionen bei etwa zwei bis 20 Prozent aller geimpften Menschen vorkommen. Diese harmlosen Reaktionen sind ein gutes Zeichen dafür, dass der Körper auf die Impfung reagiert und dauern meist nur einen Tag.

Die Impfnebenwirkungen dagegen treten mit drei oder mehr Tagen Abstand zur Impfung auf - zu einem Zeitpunkt also, zu dem die typischen Impfreaktionen bereits abgeklungen sind. Die Anzeichen für eine Nebenwirkung können sich dabei ähnlich anfühlen, wie eine Impfreaktion.

Auch ein Impfschaden bezeichnet eine gesundheitliche Schädigung, die über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgeht. Die unerwünschten Reaktionen gehen jedoch über Ausschläge, Kopfschmerzen oder Fieber hinaus und beeinträchtigen die betroffenen Menschen meist über einen längeren Zeitraum als eine Impfnebenwirkung. Sowohl Impfnebenwirkungen als auch Impfschäden müssen an die zuständigen Behörden der Bundesländer gemeldet werden.

Die betroffene Person kann bei Verdacht auf einen Impfschaden einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens beim Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslandes stellen. Impfgeschädigte erhalten bei einem anerkannten Impfschaden mit gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen auf Antrag eine Versorgung gemäß dem Bundesversorgungsgesetz. Das Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslandes beurteilt, ob eine gesundheitliche und wirtschaftliche Folge vorliegt.

Die Anerkennung eines Impfschadens ist eine individuelle Begutachtung nach dem sozialen Entschädigungsrecht. Das Gesundheitsamt kann Hilfestellung bei der Einleitung der notwendigen Untersuchungen leisten, die zur Klärung des Falles führen, und Hilfe bei der Einleitung des Entschädigungsverfahrens anbieten. Gegen eine ablehnende Entscheidung des Versorgungsamtes ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten möglich.

Impfnebenwirkungen melden

Nebenwirkungen von Impfungen sind in Deutschland nach § 6 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) meldepflichtig. Dafür müssen Sie zu Ihrem behandelnden Arzt oder Heilpraktiker gehen, der die Meldung an das Gesundheitsamt weiterleitet. Im Anschluss meldet das Gesundheitsamt die Nebenwirkung - in pseudonymisierter Form - an die zuständige Landesbehörde und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Unabhängig davon können Sie Impfnebenwirkungen dem Hersteller oder dem PEI auch direkt melden. Das Paul-Ehrlich-Institut erfasst und bewertet alle gemeldeten Verdachtsfälle und leitet gegebenenfalls Maßnahmen zur Risikoabwehr und Risikoprävention ein. Dadurch kommen Nebenwirkungen bei den heutigen Impfstoffen nur noch selten vor.

Was kann man gegen Impfnebenwirkungen tun?

Wenn Sie nach der Impfung eine leichte Reaktion an der Einstichstelle spüren, können sie die Schmerzen meist durch kühlen gut lindern. Sind die Schmerzen stärker, können schmerzstillende Mittel wie Ibuprofen, Paracetamol oder Diclofenac helfen. Gehen Ihre Beschwerden über die lokale Reaktion an der Impfstelle hinaus, können Sie auch auf schmerzlindernde und fiebersenkende Mittel zurückgreifen. Es ist jedoch nicht ratsam, solche Medikamente bereits vor oder direkt nach der Impfung vorbeugend einzunehmen. Unter Umständen könnten die Schmerzmittel sonst den Impfeffekt schwächen. Mit dem Auftreten erster Impfreaktionen- oder Nebenwirkungen ist meist jedoch genug Zeit vergangen, dass die Schmerzmittel die Impfwirkung nicht mehr schwächen.

 

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