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Gesetzliche Leistung
 

Kieferorthopädische Behandlung

Für ein beschwerdefreies Lächeln

Bei der kieferorthopädischen Behandlung geht es vornehmlich darum, starke Fehlstellungen des Kiefers oder der Zähne zu korrigieren, um Schwierigkeiten beim Kauen, Beißen, Sprechen und Atmen zu beheben.

Wann übernimmt die Heimat Krankenkasse die Kosten?

Die Kostenübernahme einer kieferorthopädischen Behandlung ist grundsätzlich nur für Versicherte möglich, die zu Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Der Behandlungsbedarf von kieferorthopädischen Erkrankungen wird anhand der sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) eingestuft. Je nachdem, welcher Behandlungsbedarfsgrad bei Ihrem Kind vorliegt, können die erforderlichen Kosten von der Heimat Krankenkasse ggf. übernommen werden.

Grad 1 und 2

Hier liegen so geringe Fehlstellungen vor, dass deren Behandlung nicht von einer gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden kann. Unser Tipp: Einige private Zahnzusatzversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten.

Grad 3 bis 5

Hierbei handelt es sich um Zahn- oder Kieferfehlstellungen, die eine Behandlung zwingend erforderlich machen. In diesem Fall übernimmt die Heimat Krankenkasse im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung.

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