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Widerspruch einlegen

So lassen Sie Entscheidungen prüfen

Versicherte der Heimat Krankenkasse oder der Heimat Pflegekasse haben das Recht, Entscheidungen, mit denen sie nicht einverstanden sind, überprüfen zu lassen. Das sogenannte Widerspruchsverfahren ist das rechtliche Instrument, um Bescheide überprüfen zu lassen.

Was ist ein Widerspruch?

Das Widerspruchsverfahren ist ein verwaltungsrechtliches Vorverfahren, das der Selbstkontrolle der Verwaltung dient. Es ermöglicht Versicherten, einen für sie belastenden Verwaltungsakt (einen Bescheid) erneut auf seine Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit prüfen zu lassen.

Durch die erneute Prüfung sollen Fehler korrigiert und viele Fälle außergerichtlich gelöst werden. Dies spart Aufwand und Kosten für die Versicherten sowie für die Sozialgerichte. Der Widerspruch ist ein obligatorischer außergerichtlicher Rechtsbehelf. Er muss zwingend durchgeführt werden, bevor eine Klage vor dem Sozialgericht möglich ist.

Gegen welche Bescheide ist ein Widerspruch möglich?

Ein Widerspruch kann gegen jede Entscheidung der Heimat Krankenkasse oder der Heimat Pflegekasse eingelegt werden, die in Form eines Bescheides ergangen ist. Dies betrifft typischerweise:

  • Leistungsentscheidungen (z.B. Ablehnung einer Kur, eines Hilfsmittels oder einer Behandlung).
  • Beitragseinstufungen.

Die Heimat Krankenkasse ist bestrebt, die Gründe für ihre Entscheidungen transparent darzulegen und die Versicherten auch im Falle einer Ablehnung bestmöglich zu beraten.

Formale Anforderungen für Ihren Widerspruch

Damit Ihr Widerspruch wirksam ist und bearbeitet werden kann, müssen zwingend formelle und zeitliche Vorgaben eingehalten werden.

Die Frist zur Einlegung des Widerspruchs beträgt in der Regel einen Monat. Sie beginnt ab dem Tag, an dem Sie den Bescheid der Heimat Krankenkasse nachweislich erhalten haben. Nach Ablauf dieser Monatsfrist ist Ihr Widerspruch unzulässig und kann nicht mehr berücksichtigt werden.

Ein Widerspruch muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Es stehen Ihnen folgende rechtssichere Wege zur Einreichung zur Verfügung:

  • Schriftlich per Post: Das unterschriebene Dokument wird postalisch versandt.
  • Persönlich zur Niederschrift: In einer der Geschäftsstellen der Heimat Krankenkasse.
  • Digital über die ServiceApp: Aufgrund des gesicherten Anmeldeverfahrens entfällt hierbei die Unterschrift.
  • Über das beBPo: Das besondere elektronische Behördenpostfach.

Wichtigkeit der Unterschrift: Ihr Widerspruch sollte in schriftlicher Form eingereicht werden, sodass eindeutig erkennbar ist, wer ihn verfasst hat. Eine eigenhändige Unterschrift ist dabei üblich, aber nicht zwingend erforderlich, wenn die Urheberschaft auf andere Weise zweifelsfrei festgestellt werden kann, beispielsweise durch eine sichere elektronische Übermittlung oder die Authentifizierung über die ServiceApp. Eine einfache E-Mail genügt in der Regel nicht, da ohne qualifizierte Signatur oder sichere Identifizierung nicht feststellbar ist, von wem der Widerspruch stammt.

Muss ich meinen Widerspruch begründen?

Eine Begründung ist zwar nicht zwingend erforderlich, wird aber dringend empfohlen. Je besser der Sachverhalt dargelegt ist, desto gezielter kann die Heimat Krankenkasse prüfen. Fügen Sie relevante Unterlagen wie ärztliche Stellungnahmen oder Gutachten bei. Die Erfolgsaussichten steigen mit aussagekräftigen Unterlagen.

Ablauf des Widerspruchsverfahrens

Um eine gründliche und neutrale Überprüfung des Sachverhalts zu gewährleisten, ist das Verfahren in mehrere Schritte gegliedert.

Nach Eingang Ihres Widerspruchs erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Zunächst prüft der Fachbereich der Krankenkasse, der die ursprüngliche Entscheidung getroffen hat, den Fall erneut (Abhilfeverfahren).

  • Stattgabe (Abhilfe): Wird dem Widerspruch stattgegeben, wird ihm abgeholfen. Die ursprüngliche Entscheidung wird korrigiert.
  • Festhalten an der Entscheidung: Bleibt die Fachabteilung bei ihrer ursprünglichen Entscheidung, wird der gesamte Vorgang inklusive aller Unterlagen und Gutachten an den Widerspruchsausschuss weitergeleitet.

Rolle des Medizinischen Dienstes (MD): In medizinischen Fällen wird der Medizinische Dienst hinzugezogen. Als unabhängiger Gutachterdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung prüft er, ob eine Behandlung medizinisch notwendig ist.

Der Widerspruchsausschuss ist ein neutrales und unabhängiges Gremium der sozialen Selbstverwaltung, das abschließend entscheidet. Seine Mitglieder (Versicherte und Arbeitgeber) werden aus den Reihen des Verwaltungsrates gewählt. Sie sind ehrenamtlich sowie paritätisch tätig.

Aufgabe des Ausschusses ist es, die Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Entscheidung auf Grundlage der geltenden Gesetze und aller eingereichten Unterlagen zu prüfen. Anschließend berät der Ausschuss und erlässt den abschließenden Widerspruchsbescheid.

Was passiert bei Ablehnung des Widerspruchs?

Bleibt der Widerspruchsausschuss bei seiner Ablehnung, erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid.  Sie können dann Klage vor dem zuständigen Sozialgericht erheben. Die Klagefrist beträgt einen Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids. Das zuständige Sozialgericht wird Ihnen im Bescheid mitgeteilt. Das Sozialgericht überprüft anschließend die Rechtmäßigkeit der Entscheidung.

 

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