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Leistungen bei vollstationärer Pflege

Die Heimat Pflegekasse übernimmt die Kosten für eine vollstationäre Betreuung in einer zugelassenen Fachpflegeeinrichtung. 

Vollstationäre Pflege kann insbesondere in Frage kommen, wenn

  • der Pflegebedürftige zu Hause nicht gepflegt werden kann,
  • eine teilstationäre Pflege nicht möglich ist,
  • keine Pflegeperson vorhanden ist oder
  • der Umfang der Pflege eine stationäre Pflege auf Dauer erfordert.

Für die Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 übernimmt die Heimat Pflegekasse die Kosten pflegebedingter Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für die Betreuung und die medizinischen Behandlungspflege. Wählen Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 vollstationäre Pflege, erhalten sie für die genannten Aufwendungen einen Zuschuss in Höhe von 131 Euro monatlich.

Wer in einem Pflegeheim lebt, muss einen Teil der Kosten selbst tragen. Bisher stiegen mit einer höheren Pflegestufe auch die Heimkosten an. Pflegebedürftige mit einer höheren Pflegestufe waren deshalb finanziell schlechter gestellt. Seit dem 01.01.2017 gilt ein sogenannter „einrichtungseinheitlicher Eigenanteil“, der besagt, dass jeder Bewohner in einer bestimmten Einrichtung, gleich welchen Pflegegrades, den gleichen Betrag für die Pflege zahlen muss. Dank dieser Regelung lassen sich die langfristigen Kosten vor dem Umzug in ein Pflegeheim besser kalkulieren.

Sie suchen ein passendes Pflegeheim? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf oder nutzen Sie den BKK Pflegefinder für die Suche nach einer geeigneten Einrichtung.

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