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Welche Leistungen erhalten Pflegepersonen?

Wer einen Angehörigen oder Bekannten pflegt, steht vor einer großen Herausforderung. Wir unterstützen die sogenannte ehrenamtliche Pflege mit spezifischen Leistungen.

Um die häusliche Pflege zu erleichtern, bieten wir kostenfreie Pflegekurse und bei Bedarf auch individuelle Schulungen zu Hause an.

Pflegepersonen müssen nicht befürchten, dass ihnen andere Sozialleistungen (wie Elterngeld oder vorzeitige Altersrente) aufgrund ihrer Tätigkeit gestrichen werden. Ebenso muss niemand deswegen aus der kostenfreien Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung ausscheiden.

Ehrenamtlich Pflegende sind unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich renten-, unfall- und arbeitslosenversichert. Die Beitragszahlung zur Rentenversicherung setzt Folgendes voraus:

  • Die Pflegeperson pflegt eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 bis 5.
  • Es ist keine erwerbsmäßige Pflege.
  • Die Pflege dauert regelmäßig mindestens zehn Stunden, verteilt auf mindestens zwei Tage pro Woche.
  • Der Pflegebedürftige wird in seiner häuslichen Umgebung gepflegt.
  • Die Pflegeperson ist nicht mehr als 30 Stunden pro Woche berufstätig.

Die Heimat Pflegekasse zahlt Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, wenn die Pflegeperson unmittelbar vor ihrer Pflegetätigkeit eine arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt hat. Eine weitere Beschäftigung während der Pflegezeit ist in diesem Fall nicht möglich, da für Pflegetätigkeiten eine Doppelversicherung per Gesetz ausgeschlossen ist.

Die Unfallversicherung ist für privat Pflegende kostenlos. Voraussetzung ist, dass sie eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 mindestens zehn Stunden, verteilt auf mindestens zwei Tage pro Woche, pflegen.

Häufige Fragen

Wie lange kann mein Arbeitgeber mich freistellen, damit ich einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen kann?

Arbeitnehmer können sich ganz oder teilweise unbezahlt freistellen lassen, um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu betreuen. Dabei wird zwischen dem Anspruch auf kurzzeitige Freistellung und dem Anspruch auf eine längerfristige Pflegezeit unterschieden.

Während der Pflegezeit darf dem Beschäftigten nur in Ausnahmefällen gekündigt werden.

Wie erhalte ich bei einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung Pflegeunterstützungsgeld?

In einer akut auftretenden Pflegesituation sollen Arbeitnehmer die Möglichkeit bekommen, eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren. Daher wird für eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung von bis zu zehn Arbeitstagen pro Kalenderjahr das Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung gezahlt. Bei Fragen steht Ihnen unser Team der Heimat Pflegekasse gerne zur Verfügung.

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