Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Ein barrierefreies Umfeld schenkt Sicherheit und entlastet pflegende Angehörige im Alltag spürbar. Wir lassen Sie bei der Anpassung Ihres Wohnraums nicht allein und fördern notwendige Umbauten mit finanziellen Mitteln der Pflegeversicherung.
Das Wichtigste in Kürze
- Zuschuss von bis zu 4.000 Euro: Die Pflegekasse unterstützt wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit einem Betrag von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme, um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern.
- Voraussetzung Pflegegrad: Anspruch auf die Förderung haben alle Versicherten, die mindestens über den Pflegegrad 1 verfügen und bei denen der Umbau die Selbstständigkeit fördert oder die Pflegeperson entlastet.
- Vielfältige Fördermöglichkeiten: Bezuschusst werden fest installierte Barrierefrei-Lösungen wie der Badumbau (z. B. ebenerdige Dusche), Treppenlifte, Rampen oder Türverbreiterungen.
- Antragstellung und WG-Bonus: Der Antrag muss unbedingt vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden; leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann der Gesamtzuschuss auf bis zu 16.000 Euro erhöht werden.
Länger und sicherer im eigenen Zuhause leben
Für die meisten Menschen ist es von zentraler Bedeutung, so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung der eigenen vier Wände zu leben. Ein barrierefreies und sicheres Zuhause ist der Schlüssel zu mehr Lebensqualität, Würde und Selbstständigkeit im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit. Es ermöglicht, den Alltag eigenständiger zu bewältigen und die häusliche Pflege für alle Beteiligten spürbar zu erleichtern.
Als Ihre Heimat Pflegekasse verstehen wir diesen Wunsch nur zu gut und sehen uns als verlässlichen Partner an Ihrer Seite. Wir unterstützen pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen dabei, dieses wichtige Ziel zu erreichen. Mit einem finanziellen Zuschuss für Wohnraumanpassungen helfen wir Ihnen beispielsweise, Ihr Zuhause an Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen und so die Weichen für eine sichere Zukunft zu stellen.
Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Unter wohnumfeldverbessernden Maßnahmen versteht man bauliche Anpassungen, Umbauten oder den Einbau von fest verbauten technischen Hilfen, die das Wohnumfeld an die spezifischen Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen anpassen.
Laut Sozialgesetzbuch (§ 40 Abs. 4 SGB XI) dient der Zuschuss der Erfüllung von drei klar definierten Kernzielen:
- Die häusliche Pflege ermöglichen: Manche Wohnsituationen sind für eine Pflege ungeeignet. Erst durch einen Umbau, wie die Verbreiterung einer Tür für einen Rollstuhl oder der Einbau einer ebenerdigen Dusche, können die grundlegenden Voraussetzungen geschaffen werden, damit eine Pflege zu Hause überhaupt stattfinden kann und ein Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung vermieden werden kann.
- Die häusliche Pflege erheblich erleichtern: Durch Umbauten kann die tägliche Belastung sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für pflegende Angehörige oder Pflegedienste signifikant reduziert werden. Ein Treppenlift erspart beispielsweise das kräftezehrende Treppensteigen und Haltegriffe im Bad geben Sicherheit und verringern die Sturzgefahr.
- Eine selbstständigere Lebensführung wiederherstellen: Das oberste Ziel ist es, die Eigenständigkeit zu fördern. Durch gezielte Anpassungen kann die Abhängigkeit von personeller Hilfe verringert werden. Ein unterfahrbarer Waschtisch oder abgesenkte Küchenschränke ermöglichen es beispielsweise, alltägliche Verrichtungen wieder ohne fremde Unterstützung zu meistern.
Es ist wichtig zu wissen, dass bereits die Erfüllung eines dieser drei Kriterien ausreicht, um einen Anspruch auf den Zuschuss zu begründen.
Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?
Ein fairer und transparenter Zugang zu Leistungen ist uns ein zentrales Anliegen. Daher sind die Voraussetzungen für den Zuschuss klar und einfach definiert, um den Anspruchsberechtigten den Weg zu erleichtern.
Die wichtigste Voraussetzung ist, dass Sie einen Pflegegrad von 1 bis 5 haben. Dabei ist hervorzuheben, dass die Höhe des Pflegegrades keinen Einfluss auf den Anspruch hat.
Eine weitere Bedingung ist, dass die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet. Dies umfasst die eigene Wohnung oder das eigene Haus, aber auch das Wohnen im Haushalt von Angehörigen.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, stellt sich die entscheidende Frage nach der konkreten finanziellen Unterstützung.
Die finanzielle Unterstützung im Detail: Höhe und Umfang des Zuschusses
Die Umsetzung von Umbaumaßnahmen ist häufig mit hohen Kosten verbunden. Der Zuschuss der Pflegekasse soll Sie hierbei finanziell entlasten und die erforderlichen Maßnahmen erst ermöglichen.
Die Heimat Pflegekasse gewährt für anerkannte Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Dieser Betrag deckt die Kosten für Material sowie die Durchführung durch Fachbetriebe ab.
Zentral ist dabei das Prinzip „pro Maßnahme“: Alle Umbauten, die zum gleichen Zeitpunkt aufgrund Ihres aktuellen Hilfebedarfs erforderlich sind, gelten als eine zusammenhängende Maßnahme. Werden beispielsweise gleichzeitig die Türen verbreitert und ein Treppenlift eingebaut, fasst die Pflegekasse dies als eine Gesamtmaßnahme auf, für die der Zuschuss von bis zu 4.180 Euro gewährt wird. Wichtig zu wissen: Der Zuschuss wird grundsätzlich einmalig gewährt. Es sei denn, Ihre Pflegesituation verschlechtert oder verändert sich. Eine Veränderung der Pflegesituation kann beispielsweise ein Umzug oder der Wechsel der Pflegeperson sein.
Sonderfall: Mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt
Wenn mehrere anspruchsberechtigte Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben, gilt eine besondere Regelung. In diesem Fall kann jeder Pflegebedürftige den Zuschuss für die gemeinsam genutzte Maßnahme beantragen.
Leben beispielsweise zwei pflegebedürftige Ehepartner zusammen in einem gemeinsamen Haushalt, kann der Zuschuss für einen gemeinsamen Badumbau auf bis zu 8.360 Euro (2 x 4.180 Euro) ansteigen.
Der maximale Gesamtbetrag für einen Haushalt ist auf vier anspruchsberechtigte Personen begrenzt und beträgt somit maximal 16.720 Euro.
Welche Maßnahmen werden bezuschusst?
Die Vielfalt der förderfähigen Maßnahmen ist groß, denn die Unterstützung ist darauf ausgelegt, auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Ihre Wohnsituation zugeschnitten zu sein. Wichtig zu wissen: Es muss sich um Maßnahmen handeln, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind und der Gebäudesubstanz somit dauerhaft hinzugefügt werden. Die folgenden Beispiele geben Ihnen einen Überblick über typische Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds.
Beispiele für bezuschusste Maßnahmen
- Im Badezimmer: Umbau einer Badewanne zur bodengleichen, ebenerdigen Dusche, Anbringung von fest installierten Haltegriffen und Stützsystemen in der Dusche oder neben der Toilette, Installation eines höhenverstellbaren oder unterfahrbaren Waschtisches.
- Zur Überwindung von Treppen und Schwellen: Einbau eines Treppenlifts, Installation von fest verankerten Rampen zur Überwindung von Stufen, Entfernen und Ebnen von Türschwellen zur Reduzierung von Stolperfallen.
- Allgemeine Wohnraumanpassungen: Verbreiterung von Türen für die Nutzung mit einem Rollstuhl oder Rollator, Anpassung der Höhe von Küchenarbeitsplatten oder der Einbau absenkbarer Hängeschränke, Absenkung von Fenstergriffen, Installation einer Gegensprechanlage. Dies dient der selbstständigeren Lebensführung, da es bettlägerigen Personen ermöglicht, Besucher zu identifizieren, bevor sie ins Haus gelassen werden, und stärkt so die persönliche Sicherheit.
- Umzug als Maßnahme: Wenn die bestehende Wohnung nicht sinnvoll angepasst werden kann, können auch die Kosten für einen Umzug in eine bereits barrierefreie oder besser geeignete Wohnung im Erdgeschoss bezuschusst werden.
Was nicht bezuschusst wird
Der Zuschuss dient gezielt dem Abbau von Barrieren und der Pflegeerleichterung. Allgemeine Modernisierungen oder Schönheitsreparaturen sind daher von der Förderung ausgeschlossen. Dazu zählen beispielsweise:
- Allgemeine Modernisierungsmaßnahmen wie der Austausch einer Heizungsanlage
- Schönheitsreparaturen wie Tapezieren, Streichen oder das Verlegen neuer Bodenbeläge
- Die Anschaffung von Haushaltsgeräten (z.B. Waschmaschine, Kühlschrank)
- Die Reparatur von ohnehin schadhaften Bauteilen (z.B. kaputte Treppenstufen)
- Entrümplungskosten im Rahmen eines Umzugs
- mobile Haltegriffe oder Haltegriffe mit Saugnäpfen
Wenn Sie eine passende Maßnahme für sich identifiziert haben, führt der nächste Schritt Sie durch den unkomplizierten Antragsprozess.
Schritt für Schritt zum Zuschuss: So stellen Sie den Antrag richtig
Ein korrekt und vollständig gestellter Antrag ist der Schlüssel zu einer schnellen und reibungslosen Genehmigung. Wir haben den Prozess für Sie so transparent und unbürokratisch wie möglich gestaltet. Folgen Sie einfach diesen vier Schritten:
- Bedarf klären und Angebote einholen: Analysieren Sie zunächst genau, welche Umbauten in Ihrer Situation notwendig sind. Holen Sie sich hierfür mindestens einen Kostenvoranschlag von einem geeigneten Fachbetrieb ein. Dieser dient als Grundlage für Ihren Antrag und die spätere Abrechnung.
- Antrag bei der Heimat Pflegekasse stellen: Reichen Sie den Antrag bitte vollständig bei uns ein. Dies können Sie formlos per Brief oder über unsere Antragsformulare tun. Fügen Sie dem Antrag bitte folgende Unterlagen bei: eine Kopie des Kostenvoranschlags, eine genaue Beschreibung der geplanten Maßnahme, eine kurze Begründung, wie der Umbau Ihre Pflegesituation verbessert, sowie idealerweise Fotos der aktuellen Situation, die angepasst werden soll. Zusätzlich hilft uns die Angabe, ob Sie bereits Hilfsmittel zur Verbesserung der Pflegesituation getestet haben. Der wichtigste Grundsatz lautet: Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt und von uns genehmigt werden!
- Genehmigung abwarten: Nach Eingang Ihres vollständigen Antrags haben wir gesetzlich drei Wochen Zeit, um eine Entscheidung zu treffen. Sollten wir den Medizinischen Dienst (MD) zur Beurteilung hinzuziehen, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen.
- Umbau durchführen und Rechnungen einreichen: Sobald Sie unsere schriftliche Zusage erhalten haben, können Sie den Umbau beauftragen. Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie bitte eine Kopie der Rechnung des Fachbetriebs zusammen mit unserem Erstattungsformular bei uns ein. Wir überweisen den Zuschuss dann entweder direkt an Sie oder, falls Sie uns eine Abtretungserklärung ausstellen, direkt an das ausführende Unternehmen.
Häufige Fragen
Muss mein Vermieter dem Umbau zustimmen?
Ja, bei allen Maßnahmen, die in die Bausubstanz eingreifen (z. B. Türverbreiterung, Badumbau), ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Allerdings darf ein Vermieter eine notwendige Maßnahme zur Herstellung von Barrierefreiheit in der Regel nicht verbieten. Suchen Sie das Gespräch und legen Sie unsere Genehmigung vor.
Kann ich den Zuschuss mehrmals beantragen?
Ja, das ist möglich. Der Zuschuss wird "pro Maßnahme" gewährt. Wenn sich Ihre Pflegesituation wesentlich verschlechtert und dadurch neue, andere Umbauten erforderlich werden, handelt es sich um eine neue Maßnahme. Sie können dafür erneut einen Zuschuss beantragen. Eine ausführliche Begründung hilft uns die Kostenübernahme zu überprüfen.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Sollten wir Ihren Antrag ablehnen, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einzulegen. Es ist wichtig, diesen Widerspruch gut zu begründen und gegebenenfalls weitere Nachweise (z.B. ein ärztliches Attest) beizufügen, die die Notwendigkeit der Maßnahme untermauern.
Kann ich die Umbauarbeiten auch selbst durchführen (Eigenleistung)?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Wenn Sie den Umbau selbst oder mit Hilfe von Freunden und Familie durchführen, bezieht sich der Zuschuss jedoch ausschließlich auf die nachweisbaren Materialkosten. Es können außerdem die tatsächlichen Aufwendungen zum Beispiel Fahrkosten oder Verdienstausfall zugrunde gelegt werden. Hierfür benötigen wir entsprechende Belege. Ihre eigene Arbeitszeit kann nicht erstattet werden.
Werden auch Reparaturen bezuschusst?Hier muss unterschieden werden: Kosten für Reparaturen oder Wartungen an einer bereits bezuschussten Maßnahme können nur aus dem Restbetrag des ursprünglichen Zuschusses von 4.180 Euro finanziert werden, sofern dieser bei der Erstmaßnahme nicht vollständig ausgeschöpft wurde. Ein neuer, voller Zuschuss für eine reine Reparatur ist nicht möglich. Sollte die ursprüngliche Maßnahme jedoch komplett unbrauchbar werden (z.B. ein Totalausfall des Treppenlifts), können wir einen erneuten Anspruch auf Kostenübernahme des notwendigen Ersatzes prüfen.
Ein an Ihre Bedürfnisse angepasstes Wohnumfeld ist eine direkte Investition in Ihre Unabhängigkeit und Sicherheit. Als Ihre Heimat Pflegekasse ermutigen wir Sie, diese wertvolle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um Ihren Alltag aktiv und selbstbestimmt zu gestalten. Wir stehen Ihnen als starker Partner zur Seite.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen Ihr persönlicher Berater der Heimat Pflegekasse jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne unter unserer Service-Telefonnummer 0800 / 123 4567 oder besuchen Sie unsere Kontaktseite.