Mutterschutz nach einer Fehlgeburt
Neue Regelung ab 1. Juni 2025
Bisher hatten Frauen nach einer Fehlgeburt keinen Anspruch auf eine Schutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz. Das ändert sich ab dem 1. Juni 2025: Dann tritt das neue Mutterschutzanpassungsgesetz in Kraft. Dieses Gesetz erkennt die körperlichen und seelischen Belastungen durch eine Fehlgeburt an und sichert betroffenen Frauen künftig eine Mutterschutzfrist zu – je nachdem, in welcher Schwangerschaftswoche die Fehlgeburt erfolgt.
Was ändert sich genau?
Mit dem neuen Gesetz werden Schutzfristen nach einer Fehlgeburt eingeführt. Die Dauer der Schutzfrist richtet sich nach dem Fortschritt der Schwangerschaft:
Schwangerschaftswoche | Dauer der Mutterschutzfrist |
ab der 13. Woche | 2 Wochen |
ab der 17. Woche | 6 Wochen |
ab der 20. Woche | 8 Wochen |
Ab der 24. Schwangerschaftswoche wird eine sogenannte Totgeburt angenommen – hier galten bereits zuvor Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz.
Selbstbestimmung bleibt erhalten
Die Inanspruchnahme des Mutterschutzes nach einer Fehlgeburt ist freiwillig. Frauen können selbst entscheiden, ob sie die Schutzfrist nutzen oder weiterarbeiten möchten. Wer zunächst zur Arbeit zurückkehrt, kann diese Entscheidung auch später noch widerrufen – ohne Begründung. Eine ärztliche Krankschreibung ist für die Inanspruchnahme des Mutterschutzes künftig nicht mehr erforderlich.
Was müssen Sie tun?
Wenn Sie die Schutzfrist nach einer Fehlgeburt nutzen möchten, informieren Sie bitte Ihren Arbeitgeber über das vorzeitige Ende der Schwangerschaft. Zusätzlich benötigen wir und Ihr Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über die Fehlgeburt. Diese Bescheinigung erhalten Sie von Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer Gynäkologin bzw. Ihrem Gynäkologen. Nur so können die Schutzfristen und Leistungen in Anspruch genommen werden.
Wir sind für Sie da
Als Ihr Gesundheitspartner stehen wir Ihnen in dieser schwierigen Zeit zur Seite. Bei Fragen rund um den Mutterschutz oder zu Ihren Ansprüchen unterstützen wir Sie gern – vertrauensvoll, kompetent und individuell. Sprechen Sie uns an.