Pflegeversicherung
Als Versicherter der Heimat Krankenkasse sind Sie automatisch Mitglied der Heimat Pflegekasse und haben somit Anspruch auf sämtliche Pflegeleistungen. Das gilt natürlich auch für Partner, Partnerinnen und Kinder in der Familienversicherung. Wir unterstützen Sie, wenn Sie Hilfe in der Pflege brauchen. Und das zuverlässig.
Unterstützung im Pflegefall
Eine angeborene Behinderung, ein Unfall mit schwersten Folgen oder eine langsam fortschreitende Krankheit können zum Beispiel Ursachen dafür sein, dass ein Mensch seine Alltagssituationen ohne fremde Hilfe nicht oder nicht mehr vollständig bewältigen kann. Dies betrifft verschiedene Bereiche des Alltags wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder Hauswirtschaft.
Wer pflegebedürftig wird, benötigt viel Hilfe und Beistand. Die Heimat Krankenkasse bietet Ihnen im Pflegefall umfangreiche Unterstützung an
Die Pflegeleistungen nach Pflegegrad auf einen Blick
In der folgenden Übersicht finden Sie die Höchstbeträge für alle Pflegeleistungen der ambulanten und stationären Pflege. Sofern nicht anders angegeben, werden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung monatlich gezahlt.
Sie haben Anspruch auf:
Vollstationäre Pflegeleistungen:
131 Euro (Zuschuss)
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege:
131 Euro
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:
42 Euro
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme:
4.180 Euro
Wohngruppenzuschlag:
224 Euro
Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen:
max. 278 Euro (15 Prozent der Vergütung)
Sie haben Anspruch auf:
Pflegegeld:
347 Euro
Pflegesachleistung, häusliche Pflege:
796 Euro
Teilstationäre Pflege:
721 Euro
Vollstationäre Pflegeleistungen:
805 Euro
Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege:
Bis 12 Monate: 15 Prozent
Bis 24 Monate: 30 Prozent
Bis 36 Monate: 50 Prozent
Über 36 Monate: 75 Prozent
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege:
131 Euro
Gemeinsames Budget Kurzzeitpflege & Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr:
3.539 Euro
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:
42 Euro
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme:
4.180 Euro
Wohngruppenzuschlag:
224 Euro
Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen:
max. 278 Euro (15 Prozent der Vergütung)
Sie haben Anspruch auf:
Pflegegeld:
599 Euro
Pflegesachleistung, häusliche Pflege:
1.497 Euro
Teilstationäre Pflege:
1.357 Euro
Vollstationäre Pflegeleistungen:
1.319 Euro
Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege:
Bis 12 Monate: 15 Prozent
Bis 24 Monate: 30 Prozent
Bis 36 Monate: 50 Prozent
Über 36 Monate: 75 Prozent
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege:
131 Euro
Gemeinsames Budget Kurzzeitpflege & Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr:
3.539 Euro
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:
42 Euro
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme:
4.180 Euro
Wohngruppenzuschlag:
224 Euro
Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen:
max. 278 Euro (15 Prozent der Vergütung)
Sie haben Anspruch auf:
Pflegegeld:
800 Euro
Pflegesachleistung, häusliche Pflege:
1.859 Euro
Teilstationäre Pflege:
1.685 Euro
Vollstationäre Pflegeleistungen:
1.855 Euro
Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege:
Bis 12 Monate: 15 Prozent
Bis 24 Monate: 30 Prozent
Bis 36 Monate: 50 Prozent
Über 36 Monate: 75 Prozent
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege:
131 Euro
Gemeinsames Budget Kurzzeitpflege & Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr:
3.539 Euro
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:
42 Euro
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme:
4.180 Euro
Wohngruppenzuschlag:
224 Euro
Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen:
max. 278 Euro (15 Prozent der Vergütung)
Sie haben Anspruch auf:
Pflegegeld:
990 Euro
Pflegesachleistung, häusliche Pflege:
2.299 Euro
Teilstationäre Pflege:
2.085 Euro
Vollstationäre Pflegeleistungen:
2.005 Euro
Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege:
Bis 12 Monate: 15 Prozent
Bis 24 Monate: 30 Prozent
Bis 36 Monate: 50 Prozent
Über 36 Monate: 75 Prozent
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege:
131 Euro
Gemeinsames Budget Kurzzeitpflege & Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr:
3.539 Euro
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:
42 Euro
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme:
4.180 Euro
Wohngruppenzuschlag:
224 Euro
Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen:
max. 278 Euro (15 Prozent der Vergütung)
Bei Beihilfeberechtigten werden die Leistungen je zur Hälfte von der Heimat Pflegekasse und der Beihilfestelle getragen.