Kontakt

 

Service-Telefon

0800 1060100

Mo-Fr: 8.00 - 17.00 Uhr
Rückruf-Service
ServiceApp

E-Mail

Nutzen Sie unser Kontaktformular, um uns eine Nachricht zu senden: Kontaktformular

Geschäftsstellen

 

Für eine schnelle Bearbeitung Ihrer Anliegen nutzen Sie bitte unsere zentrale Postanschrift:

Heimat Krankenkasse
Herforder Straße 23
33602 Bielefeld

Übersicht Geschäftsstellen

Servicelasche ausblenden

Leistungen bei häuslicher Pflege

Im Pflegefall wünschen sich viele Menschen, in ihrer vertrauten Umgebung wohnen zu bleiben. Die Heimat Pflegekasse unterstützt Sie dabei, diesen Wunsch zu erfüllen. Grundsätzlich können Pflegebedürftige selbst entscheiden, ob die Pflege von einem Angehörigen oder einer anderen vertrauten Person übernommen werden soll oder ob sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen möchten.

Wird eine Pflegeperson eingesetzt, erhalten Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 eine monatliche Geldleistung. Wird ein Pflegedienst beauftragt, rechnet dieser die Kosten der Pflegesachleistung direkt mit der Heimat Pflegekasse ab.

Es ist aber auch die sogenannte Kombinationsleistung wählbar, bei der eine Pflegeperson und ein Pflegedienst parallel in Anspruch genommen werden können. In diesem Fall erhalten Sie neben der Sachleistung ein anteiliges Pflegegeld.

Darüber hinaus können Pflegebedürftige weitere Leistungen in Anspruch nehmen:

Wird die Pflege von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn übernommen, erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 ein monatliches Pflegegeld. Dieses können Sie als Anerkennung an Ihre Pflegeperson weitergeben. Mehr zum Pflegegeld

Übernimmt ein zugelassener ambulanter Pflegedienst die Versorgung, rechnet dieser direkt mit der Heimat Pflegekasse ab. Die Leistungshöhe richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch als Kombinationsleistung anteilig genutzt werden. Mehr zu Pflegesachleistungen

Ist eine vorübergehende stationäre Unterbringung notwendig – zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt – übernimmt die Heimat Pflegekasse die Kosten für die Kurzzeitpflege. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können dabei aus einem gemeinsamen Jahresbudget flexibel kombiniert werden. Mehr zur Kurzzeitpflege

Fällt die Pflegeperson vorübergehend aus – etwa wegen Urlaub oder Krankheit – übernimmt die Heimat Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege. Mehr zur Verhinderungspflege

Die Heimat Pflegekasse übernimmt oder bezuschusst Pflegehilfsmittel, die die häusliche Pflege erleichtern – darunter Verbrauchsmittel wie Einmalhandschuhe, technische Hilfsmittel wie ein elektrisches Pflegebett sowie sonstige Hilfsmittel wie Bettschutzeinlagen. Mehr zu Pflegehilfsmitteln

Damit die Pflege zu Hause gelingen kann, muss das Wohnumfeld häufig angepasst werden. Die Heimat Pflegekasse bezuschusst notwendige bauliche Veränderungen – etwa den Einbau einer bodengleichen Dusche, Treppenlifte oder Türverbreiterungen. Mehr zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen

Leben mehrere pflegebedürftige Menschen in einer ambulant betreuten Wohngruppe zusammen, können sie zusätzlich einen monatlichen Wohngruppenzuschlag erhalten. Mehr zu Pflege-WG und Wohngruppenzuschlag

Ein Hausnotruf ermöglicht es, per Knopfdruck schnell Hilfe zu rufen – etwa nach einem Sturz. Die Heimat Pflegekasse übernimmt die monatlichen Kosten bis zu einer bestimmten Höhe, wenn ein Pflegegrad vorliegt und ein geeigneter Anbieter beauftragt wird. Mehr zum Hausnotrufgerät

Pflegebedürftige aller Pflegegrade erhalten monatlich bis zu 131 Euro für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote – zum Beispiel Alltagsbegleitung, Haushaltshilfen oder Angebote von Betreuungsgruppen. Mehr zum Entlastungsbetrag

Umstellung der Leistungsart

Die Umstellung der Leistungsart in der Pflege bezieht sich auf die Anpassung der Pflegeleistungen an die individuellen Bedürfnisse und den Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person. Dies kann eine Umstellung von ambulanten zu stationären Leistungen oder umgekehrt bedeuten oder eine Veränderung innerhalb der ambulanten Pflege, beispielsweise von Pflegegeld zu Pflegesachleistungen. 

Möglichkeiten für eine Umstellung der bisherigen Leistungsart sind:

  • Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt Ihre Versorgung zusätzlich oder ausschließlich.
  • Ihre Pflege wird dauerhaft in einer stationären Pflegeeinrichtung erforderlich.
  • Sie ziehen ins ambulant betreute Wohnen oder in eine Wohngruppe.

Sie erhalten bereits Pflegeleistungen entsprechend des Pflegegrades 2 bis 5 der Heimat Pflegekasse und es ändert sich etwas in Ihrer bisherigen Versorgungsituation?

Dann nutzen Sie gerne unser Formular “Umstellung der Leistungsart” oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Unser Team der Heimat Pflegekasse berät Sie gerne – telefonisch und persönlich.

Oft gesucht

Seiten

Häufige Fragen

Leistungen

Downloads

Alle Ergebnisse anzeigen