Kurzzeitpflege
Wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht oder nicht im erforderlichen Umfang möglich ist, können pflegebedürftige Personen Kurzzeitpflege in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen. In diesen Fällen übernimmt die Heimat Pflegekasse die Kosten für die vorübergehende vollstationäre Unterbringung.
Das Wichtigste in Kürze
- Gemeinsames Jahresbudget: Seit 2025 stehen Ihnen jährlich insgesamt 3.539 Euro flexibel für Kurzzeitpflege zur Verfügung.
- Dauer: Der Anspruch ist auf maximal acht Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr begrenzt.
- Eigenanteile: Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung (Unterbringungskosten) und Investitionskosten müssen selbst getragen werden, können aber ggf. über den Entlastungsbetrag erstattet werden, sofern ein entsprechendes Guthaben vorhanden ist.
- Ohne Pflegegrad und mit Pflegegrad 1: In Ausnahmefällen ist Kurzzeitpflege als Krankenkassenleistung (§ 39c SGB V) möglich, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt.
Was ist Kurzzeitpflege?
Die Kurzzeitpflege ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung gemäß § 42 SGB XI. Sie ermöglicht die vorübergehende Aufnahme pflegebedürftiger Personen in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann und eine teilstationäre Pflege nicht ausreicht.
Die Kurzzeitpflege dient dazu, Krisensituationen zu überbrücken und pflegenden Angehörigen eine Entlastung zu verschaffen. Die Leistung kann in zugelassenen Pflegeeinrichtungen oder in anderen geeigneten Einrichtungen im Sinne des § 42 SGB XI in Anspruch genommen werden.
Für wen eignet sich Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege kommt in folgenden Situationen in Betracht:
- Nach einem Krankenhausaufenthalt: Wenn Pflegebedürftige nach einer stationären Behandlung noch nicht in der Lage sind, direkt nach Hause zurückzukehren, kann die Kurzzeitpflege eine Übergangsversorgung bieten.
- Bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit: Wird eine Person erstmals pflegebedürftig und wird ihr mindestens Pflegegrad 2 anerkannt, haben Angehörige durch die Kurzzeitpflege Zeit, die häusliche Pflegesituation vorzubereiten und die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen.
- Bei Ausfall der Pflegeperson: Wenn die Pflegeperson durch Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend ausfällt, sichert die Kurzzeitpflege die lückenlose Versorgung.
- Bei akuter Verschlechterung des Gesundheitszustands: Wenn sich eine Erkrankung plötzlich verschlimmert und die häusliche Betreuung nicht ausreicht, bietet die Kurzzeitpflege die erforderliche intensive Versorgung.
Welche Leistungen umfasst die Kurzzeitpflege?
Der Leistungsumfang gliedert sich in drei Kernbereiche:
- Grundpflege: Hierzu zählt die direkte Unterstützung im Alltag, beispielsweise bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie bei der Mobilität.
- Medizinische Behandlungspflege: Hierunter fallen pflegerische Maßnahmen, die auf ärztliche Anordnung hin durchgeführt werden. Dazu gehören beispielsweise die professionelle Wundversorgung, Verbandswechsel oder die Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme.
- Soziale Betreuung: Hierzu zählen Maßnahmen zur Tagesgestaltung sowie die pflegerische Betreuung, um den Alltag in der Einrichtung zu strukturieren und die soziale Teilhabe zu fördern.
Höhe und Dauer der Kurzzeitpflege
Seit 2025 verfügen Pflegebedürftige der Grade 2 bis 5 über ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 Euro. Dieses kann flexibel für Kurzzeit- und Verhinderungspflege eingesetzt werden. Innerhalb einer Dauer von maximal acht Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr übernimmt die Pflegekasse die Kosten für den Aufenthalt im Rahmen der Kurzzeitpflege.
Pflegebedürftige Personen (Pflegegrad 1 bis 5) haben darüber hinaus in teil- und vollstationären Einrichtungen einen individuellen Anspruch auf Maßnahmen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung gemäß § 43b SGB XI. Diese Leistung wird über einen gesonderten Zuschlag zur Pflegevergütung abgegolten.
Gut zu wissen: Die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung (Unterbringungskosten) sowie die Investitionskosten sind als Eigenanteil selbst zu tragen. Der Entlastungsbetrag kann zur Finanzierung dieser Eigenanteile eingesetzt werden. Für die Prüfung benötigen wir einen formlosen Antrag sowie eine Kopie der Rechnung über den zu zahlenden Eigenanteil zusammen mit den dazugehörigen Zahlungsbelegen.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Um die Kurzzeitpflege über die Heimat Pflegekasse in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2
- Es liegt eine Bestätigung über mindestens Pflegegrad 2 vor.
- Die häusliche Pflege kann zeitweise nicht oder nicht im erforderlichen Umfang sichergestellt werden.
- Die gewählte Einrichtung ist für die Kurzzeitpflege zugelassen.
Versicherte mit Pflegegrad 1 haben keinen direkten Zugriff auf das gemeinsame Jahresbudget der Pflegeversicherung. Sie können jedoch ihren monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro flexibel für die Kosten einer Kurzzeitpflege einsetzen. Sofern der Entlastungsbetrag nicht anderweitig verwendet wird, kann der komplette Jahresbetrag dafür eingesetzt werden.
Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1
Ein Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht auch dann, wenn keine dauerhafte Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegegrade 2 bis 5 vorliegt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Versicherte aufgrund einer schweren Erkrankung oder einer akuten Verschlimmerung – etwa im direkten Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt – vorübergehend auf eine vollstationäre Versorgung angewiesen sind.
Da die häusliche Pflege in diesen Situationen nicht ausreicht, erbringt die Heimat Krankenkasse die Kurzzeitpflege als Leistung der Krankenversicherung (gemäß § 39c SGB V). Voraussetzungen hierfür sind eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit und ein vollständig ausgefülltes Antragsformular. In diesem Rahmen übernehmen wir die pflegebedingten Kosten für bis zu acht Wochen (56 Tage) und einen Betrag von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr.
Antrag auf Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V (PDF)
Welche Kosten für die Kurzzeitpflege übernimmt die Heimat Pflegekasse?
Die Heimat Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Kosten, die Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zur Erreichung der Budgetgrenze von 3.539 Euro. Nicht übernommen werden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Unterbringungskosten) sowie die investiven Kosten der Einrichtung. Diese Eigenanteile sind privat zu tragen.
Gut zu wissen: Wenn Sie noch einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag gemäß § 45b SGB XI haben, können Sie sich die Eigenanteile von uns erstatten lassen.
Vollstationäre Pflege nach Ausschöpfung der Kurzzeitpflege
Wenn Sie Ihren Leistungsanspruch für die Kurzzeitpflege bereits ausgeschöpft haben, aber weiterhin vollstationäre Pflege benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch die Leistungen der vollstationären Pflege nach § 43 SGB XI in Anspruch nehmen. Dies ist möglich, sofern die Pflegeeinrichtung zur vollstationären Pflege zugelassen ist. Für die Umstellung benötigen wir einen Umstellungsantrag, den Sie ganz einfach digital über unsere ServiceApp stellen können. Alternativ steht Ihnen der Antrag zum Download bereit:
Wie finde ich eine passende Pflegeeinrichtung für die Kurzzeitpflege?
Wir unterstützen Sie dabei, ein passende Pflegeeinrichtung für die Kurzzeitpflege zu finden. Unser Team der Heimat Pflegekasse berät Sie zu verfügbaren Kapazitäten und hilft Ihnen, eine Einrichtung zu finden, die Ihren individuellen Anforderungen entspricht. Nehmen Sie dazu gerne direkt Kontakt zu uns auf.
Alternativ können Sie unseren digitalen BKK Pflegefinder nutzen. Dieser ermöglicht Ihnen eine selbstständige Suche nach Ort, Postleitzahl oder Einrichtungsname. Über den BKK Pflegefinder erhalten Sie detaillierte Einblicke in die Qualität der Einrichtungen. Dort finden Sie die aktuellen Transparenzberichte (§ 115 SGB XI) sowie Informationen zur Vergütung, die einen direkten Preis-Leistungs-Vergleich ermöglichen.
Sollte die Kurzzeitpflege im direkten Anschluss an eine stationäre Behandlung notwendig sein, hilft Ihnen der Sozialdienst des Krankenhauses bei der kurzfristigen Platzsuche und Koordination.
Wie kann ich Kurzzeitpflege beantragen?
Der Antrag sollte nach Möglichkeit vor Beginn der Maßnahme bei uns eingehen. Den Antrag auf Kurzzeitpflege können Sie ganz einfach digital über unsere ServiceApp stellen. Alternativ steht Ihnen unser Formular zum Download bereit:
Antrag auf Kurzzeitpflege (PDF)
Gut zu wissen: Falls Sie den Antrag für Angehörige stellen, reichen Sie bitte zusätzlich eine Vollmacht ein, damit wir Ihnen direkt Auskunft geben dürfen.
Sobald der Antrag bewilligt ist, rechnet die Pflegeeinrichtung die pflegebedingten Aufwendungen bis zur Budgetgrenze sowie den Zuschlag für Maßnahmen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung gemäß § 43b SGB XI direkt mit uns ab. Sie müssen also nicht in Vorleistung treten.
Das Team der Heimat Pflegekasse ist für Sie da
Pflegebedürftige Menschen benötigen besondere Unterstützung und haben individuelle Bedürfnisse. Die Heimat Pflegekasse bietet Ihnen zahlreiche Leistungen und Angebote – sowohl für die Betreuung zu Hause als auch in stationären Pflegeeinrichtungen.
Haben Sie Fragen zum Thema Pflege oder benötigen Sie Informationen rund um Ihre Pflegesituation? Dann nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Unser Team der Heimat Pflegekasse steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der Kurzzeitpflege?
Die Pflegekasse übernimmt die Pflegekosten. Sie tragen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Diese liegen je nach Einrichtung oft zwischen 30 und 60 Euro pro Tag, können aber über den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat erstattet werden.
Welchen Pflegegrad braucht man für Kurzzeitpflege?
Um das volle Budget zu erhalten, benötigen Sie mindestens Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 oder ohne Pflegegrad ist die Leistung im Rahmen der Übergangspflege gemäß § 39c SGB V möglich.
Wie bekomme ich kurzfristig eine Kurzzeitpflege?
Nutzen Sie den BKK Pflegefinder oder kontaktieren Sie unser Team der Heimat Pflegeversicherung. In dringenden Fällen nach einem Krankenhausaufenthalt ist der Sozialdienst der Klinik Ihr erster Ansprechpartner.
Wie lange kann man Kurzzeitpflege beantragen?
Die gesetzliche Höchstdauer beträgt 56 Tage pro Kalenderjahr. Sie kann am Stück oder in mehreren Abschnitten genutzt werden.
Kann ich Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege kombinieren?
Ja, seit der Einführung des gemeinsamen Jahresbetrags können Sie die Mittel der Verhinderungspflege vollständig für die Kurzzeitpflege nutzen. Es besteht aber auch die Möglichkeit beide Leistungen in Anspruch zu nehmen und so den Betrag flexibel bis zum Höchstbetrag zu nutzen.
Während der Kurzzeitpflege wird das bisher bezogene Pflegegeld für bis zu acht Wochen (56 Tage) je Kalenderjahr zur Hälfte fortgezahlt, ausgenommen sind der Beginn und das Ende der Kurzzeitpflege.
Wie hoch ist die Kostenübernahme bei Kurzzeitpflege in anderen geeigneten Einrichtungen?
Wenn die Kurzzeitpflege nicht in einer nach dem SGB XI zugelassenen Einrichtung durchgeführt wird, übernimmt die Heimat Pflegekasse grundsätzlich 60 Prozent des Entgelts. Dazu zählen beispielsweise stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen oder vergleichbare Einrichtungen, in denen die Versorgung von Pflegebedürftigen gewährleistet ist.
Die 60-Prozent-Regelung bezieht sich auf die pflegebedingten Aufwendungen und wird ebenfalls auf das gemeinsame Jahresbudget von 3.539 Euro angerechnet. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten müssen Sie auch in diesem Fall als Eigenanteil selbst tragen.