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Krankengeld

Ihre finanzielle Unterstützung im Krankheitsfall

Wenn Sie länger krank sind und nicht arbeiten können, ist das oft nicht nur körperlich belastend. Damit Sie sich möglichst wenig um Ihre finanzielle Situation sorgen müssen, gibt es das Krankengeld: Es ersetzt einen Teil Ihres Einkommens, wenn die Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber endet.

Krankengeld erhalten Sie, wenn Sie wegen derselben Erkrankung länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Ob und wieviel Krankengeld Sie bekommen, hängt davon ab, ob Sie angestellt, selbstständig oder arbeitslos sind.

So erhalten Sie Krankengeld

Sobald Ihre Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wurde und uns vorliegt, prüfen wir Ihren Anspruch automatisch. Einen gesonderten Antrag müssen Sie nicht stellen. Ihre Arztpraxis übermittelt uns Ihre Krankschreibung in der Regel direkt digital als elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Falls Sie noch eine Papierbescheinigung erhalten, können Sie diese bequem und sicher über unsere ServiceApp, unser Kontaktformular oder per Post an uns senden.

Unser Tipp: Falls Sie unsere ServiceApp nutzen, können Sie die AU-Zeiten, die an uns übermittelt wurden, jederzeit selbst einsehen.

  • In den ersten sechs Wochen Ihrer Arbeitsunfähigkeit: Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen grundsätzlich Ihr Gehalt (Entgeltfortzahlung). Über die genaue Dauer Ihrer Entgeltfortzahlung informieren wir Sie rechtzeitig.
  • Ab der 7. Woche: Wenn Sie weiterhin arbeitsunfähig sind, erhalten Sie Krankengeld von uns.

Die Höhe des Krankengeldes:

  • 70 % Ihres Bruttoeinkommens (höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze)
  • Maximal 90 % Ihres Nettoentgelts
  • Einmalzahlungen (z. B. Urlaubs‐ oder Weihnachtsgeld) der letzten 12 Monate werden anteilig berücksichtigt
  • Arbeitslosengeld I: Sie erhalten in den ersten 6 Wochen weiter Leistungen von der Agentur für Arbeit. Danach zahlen wir Ihnen Krankengeld in gleicher Höhe.
  • Arbeitslosengeld II: Hier besteht kein eigener Anspruch auf Krankengeld. Sie erhalten Ihre bisherigen Leistungen weiter. Wenn Sie vorher sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, prüfen wir gern individuell.

Als hauptberuflich Selbstständige(r) können Sie sich freiwillig mit Anspruch auf Krankengeld versichern. In diesem Fall gilt:

  • Krankengeldzahlung ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
  • 70 % Ihres beitragspflichtigen Arbeitseinkommens
  • Es gilt ein gesetzlicher Höchstbetrag pro Kalendertag.
  • Wenn Sie weiterhin Einkommen erzielen, kann der Anspruch gekürzt werden.

Wann wird das Krankengeld ausgezahlt?

Sobald uns Ihre eAU vorliegt, zahlen wir das Krankengeld rückwirkend ab dem Tag der ärztlichen Feststellung. Eine Vorauszahlung ist gesetzlich nicht möglich.

Beispiel:

Ihre eAU gilt vom 09.08. bis 30.08. Am 28.08. wird sie bis 15.09. verlängert. In diesem Fall zahlen wir Ihnen Krankengeld für den Zeitraum vom 09.08. bis 28.08. (ab dem Tag nach der sechswöchigen Entgeltfortzahlung).

Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Krankschreibung lückenlos ist. Muss Ihre Arbeitsunfähigkeit verlängert werden, sollten Sie an dem Tag, an dem Ihre aktuelle Krankschreibung endet, wieder zu Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt gehen. Endet sie an einem Freitag, suchen Sie die Arztpraxis spätestens am darauffolgenden Montag auf.

Gut zu wissen: Im vollen Kalendermonat leisten wir Krankengeld für maximal 30 Tage.

 
Antworten auf die häufigsten Fragen zum Krankengeld
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