Pflegesachleistung
Häusliche Pflege durch ambulante Pflegedienste
Ob beim Waschen und Anziehen helfen, Mahlzeiten zubereiten oder Hilfe beim Einkaufen – nicht immer können Angehörige alle Aufgaben der häuslichen Pflege allein übernehmen. Mit zunehmendem Pflegebedarf ist die Unterstützung durch einen professionellen Pflegedienst oft unverzichtbar.
Wenn Sie bei der häuslichen Versorgung einen ambulanten Pflegedienst hinzuziehen müssen, übernimmt die Heimat Pflegekasse die anfallenden Kosten im Rahmen der Pflegesachleistung – bis zu einem monatlichen Höchstbetrag, der sich nach dem festgestellten Pflegegrad richtet.
Das Wichtigste in Kürze
- Anspruch ab Pflegegrad 2: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, können Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst nutzen.
- Monatliche Höchstbeträge 2025: Die Heimat Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad zwischen 796 Euro (Pflegegrad 2) und 2.299 Euro (Pflegegrad 5).
- Direkte Abrechnung: Die Kosten werden nicht ausgezahlt – der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Heimat Pflegekasse ab.
- Kombinationsleistung möglich: Pflegesachleistungen und Pflegegeld lassen sich anteilig kombinieren, wenn sowohl ein Pflegedienst als auch eine private Pflegeperson tätig sind.
Was sind Pflegesachleistungen?
Die Pflegesachleistung ist eine Leistung der sozialen Pflegeversicherung gemäß § 36 SGB XI. Sie ermöglicht es pflegebedürftigen Personen, die Kosten für einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst über die Pflegekasse finanzieren zu lassen, sofern die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet.
Im Unterschied zum Pflegegeld, das an die pflegebedürftige Person ausgezahlt wird, stellt die Pflegesachleistung eine direkte Vergütung der professionellen Pflegeleistungen dar. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen unmittelbar mit der Heimat Pflegekasse ab – eine Vorauszahlung durch den Versicherten ist nicht erforderlich.
Diese Aufgaben übernimmt der ambulante Pflegedienst
Zugelassene Pflegedienste können im Rahmen der Pflegesachleistung ein breites Spektrum an Leistungen erbringen. Dazu zählen:
- Körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Körperpflege, Hilfe beim An- und Ausziehen sowie Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme und Mobilität
- Pflegebedingte Betreuungsmaßnahmen wie Alltagsbegleitung, Orientierungshilfe und Unterstützung bei der Tagesgestaltung
- Unterstützung bei der Haushaltsführung wie Einkaufen, Kochen, Wäschepflege oder Reinigung der Wohnung
Hauswirtschaftliche Leistungen sind ausdrücklich Bestandteil der Pflegesachleistung, sofern sie von einem zugelassenen Pflegedienst erbracht werden. Die Leistungen des Pflegedienstes können individuell zusammengestellt werden. Alle vereinbarten Leistungen und Details zur Pflege sollten im Pflegevertrag schriftlich festgehalten werden.
Gut zu wissen: Leistungen der medizinischen Behandlungspflege, wie beispielsweise Wundversorgung, Injektionen oder Blutzuckermessungen, sind nicht Bestandteil der Pflegesachleistung. Sie werden im Rahmen der häuslichen Krankenpflege durch die Heimat Krankenkasse übernommen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Wer kann Pflegesachleistungen erhalten?
Pflegebedürftige Personen können Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Es liegt ein Pflegegrad von 2 bis 5 vor
- Die Pflege findet im häuslichen Bereich statt
- Die Pflegeleistungen werden durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst erbracht
Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Sie können jedoch den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro für anerkannte Unterstützungsleistungen im Alltag oder für Aufwendungen, die ihnen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Bereich der Selbstversorgung entstehen, einsetzen.
Wie hoch ist die monatliche Pflegesachleistung?
Die Höhe der Pflegesachleistung richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad. Die Heimat Pflegekasse übernimmt die Kosten für ambulante Pflegeleistungen bis zu den folgenden Höchstbeträgen pro Kalendermonat:
| Pflegegrad | Pflegesachleistung pro Monat (ab 01.01.2025) |
| 2 | 796 € |
| 3 | 1.497 € |
| 4 | 1.859 € |
| 5 | 2.299 € |
Kosten, die den jeweiligen Höchstbetrag übersteigen, muss der Versicherte selbst tragen. In der Regel wird der anfallende Eigenanteil bereits im Pflegevertrag mit dem Pflegedienst vereinbart.
Kombinationsleistung: Pflegesachleistung und Pflegegeld kombinieren
Werden die Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft, kann ergänzend ein anteiliges Pflegegeld beantragt werden – die sogenannte Kombinationsleistung. Der Pflegegeldanteil richtet sich danach, zu welchem Prozentsatz die Sachleistungen durch den Pflegedienst in Anspruch genommen wurden.
Rechenbeispiel bei Pflegegrad 3
Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 3 hat monatlich entweder Anspruch auf 1.497 Euro für Pflegesachleistungen oder auf 599 Euro Pflegegeld.
| Anteil Pflegedienst (Sachleistung) | Anteil Pflegegeld | Monatliches Pflegegeld |
| 100 % (1.497,00 €) | 0 % | 0,00 € |
| 75 % (1.122,75 €) | 25 % | 149,75 € |
| 50 % (748,50 €) | 50 % | 299,50 € |
| 25 % (374,25 €) | 75 % | 449,25 € |
| 0 % | 100 % | 599,00 € |
Je weniger Sachleistungen durch den Pflegedienst ausgeschöpft werden, desto höher fällt das anteilige Pflegegeld aus.
Die Kombinationsleistung kann bereits im Erstantrag oder zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden, wenn sich die Pflegesituation verändert hat.
Umwandlungsanspruch: Nicht genutzte Sachleistungen einsetzen
Werden die Pflegesachleistungen in einem Kalendermonat nicht vollständig ausgeschöpft, können bis zu 40 Prozent des monatlichen Höchstbetrags in Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden. Dazu zählen beispielsweise Betreuungs- oder Entlastungsangebote für pflegende Angehörige, die nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt sind. Nicht umgewandelte Sachleistungsbeträge verfallen zum Ende des Kalendermonats und können nicht in den Folgemonat übertragen werden.
Gut zu wissen: Machen Sie vom Umwandlungsanspruch Gebrauch, reduziert sich in diesem Monat anteilig Ihr Anspruch auf Pflegegeld.
Wie beantrage ich Pflegesachleistungen bei der Heimat Pflegekasse?
Um Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen zu können, muss zunächst die Pflegebedürftigkeit festgestellt und ein Pflegegrad eingestuft werden. Den entsprechenden Antrag können Sie ganz einfach digital über unsere ServiceApp stellen. Alternativ steht Ihnen unser Formular zum Download bereit:
Erstantrag für Leistungen der Pflegeversicherung (PDF)
Der Antrag muss von der pflegebedürftigen Person oder ihrer gesetzlichen Vertretung eigenhändig unterzeichnet werden.
Falls Sie zum ersten Mal einen Antrag stellen, bieten wir Ihnen als Betroffenem oder Angehörigem in Kooperation mit unserem Partner spectrumK eine umfassende Pflegeberatung an.
Hinweis für Angehörige: Wenn Sie Angelegenheiten für eine andere Person mit uns telefonisch oder schriftlich klären möchten, benötigen wir aus Datenschutzgründen eine Vollmacht. Wir beraten Sie gerne zu den notwendigen Schritten.
Hinweis zur Schwerbehinderung: Werden im Gespräch erhebliche körperliche Einschränkungen deutlich, kann die Beantragung einer Anerkennung der Schwerbehinderung sinnvoll sein. Ein Schwerbehindertenausweis kann beispielsweise bei der Abrechnung von Fahrtkosten relevant sein. Sprechen Sie uns an – wir informieren Sie über das Antragsverfahren.
Wie finde ich einen geeigneten Pflegedienst?
Wir erstatten ausschließlich Leistungen von Pflegediensten, die einen gültigen Versorgungsvertrag mit der Heimat Pflegekasse abgeschlossen haben. Zu den zugelassenen Anbietern zählen:
- Sozialstationen
- Kirchliche und karitative Einrichtungen (z.B. Caritas, Deutsches Rotes Kreuz)
- Private Pflegedienste mit gültigem Versorgungsvertrag
Einen zugelassenen Pflegedienst in Ihrer Nähe finden Sie über den BKK Pflegefinder. Dort können Sie gezielt nach geprüften Anbietern in Ihrer Region suchen.
Tipps, die bei der Suche helfen
Bei der Wahl eines Pflegedienstes lohnt es sich, mehrere Anbieter zu vergleichen. Folgende Punkte sollten Sie bei der Entscheidung berücksichtigen:
- Zulassung prüfen: Der Pflegedienst muss einen gültigen Versorgungsvertrag mit der Heimat Pflegekasse haben, damit die Leistungen übernommen werden.
- Leistungsangebot klären: Nicht alle Dienste dürfen alle Leistungen erbringen. Während Pflegedienste und Sozialstationen auch körperbezogene Pflegeleistungen übernehmen können, sind Betreuungsdienste auf Alltagsbegleitung und hauswirtschaftliche Unterstützung beschränkt.
- Pflegevertrag sorgfältig lesen: Alle vereinbarten Leistungen, Zeiten und der Eigenanteil bei Überschreitung des Höchstbetrags sollten schriftlich im Pflegevertrag festgehalten sein.
- Mehrere Angebote einholen: Ein Vergleich verschiedener Anbieter gibt Ihnen Orientierung über Leistungsumfang und mögliche Eigenanteile.
Das Team der Heimat Pflegekasse ist für Sie da
Pflegebedürftige Menschen benötigen besondere Unterstützung und haben individuelle Bedürfnisse. Die Heimat Pflegekasse bietet Ihnen zahlreiche Leistungen und Angebote – sowohl für die Betreuung zu Hause als auch in stationären Pflegeeinrichtungen.
Haben Sie Fragen zum Thema Pflege oder benötigen Sie Informationen rund um Ihre Pflegesituation? Dann nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Unser Team der Heimat Pflegekasse steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Häufige Fragen
Kann ich mir die Pflegesachleistung auszahlen lassen?
Nein, denn Pflegesachleistungen werden gesetzlich nicht als Geldleistung ausgezahlt. Der zugelassene Pflegedienst rechnet seine erbrachten Leistungen direkt mit der Heimat Pflegekasse ab. Wer stattdessen eine Geldleistung erhalten möchte, kann Pflegegeld beantragen. Dies setzt jedoch voraus, dass die Pflege in geeigneter Weise sichergestellt ist.
Kann man Pflegegeld und Pflegesachleistung gleichzeitig bekommen?
Ja, das ist im Rahmen der sogenannten Kombinationsleistung möglich. Wenn neben einem ambulanten Pflegedienst auch eine private Pflegeperson tätig ist, können anteilige Sachleistungen und anteiliges Pflegegeld gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Die Höhe des Pflegegeldanteils richtet sich nach dem Prozentsatz der nicht ausgeschöpften Sachleistungen.
Was kann über Pflegesachleistungen abgerechnet werden?
Über die Pflegesachleistung können körperbezogene Pflegemaßnahmen (z.B. Körperpflege, An- und Auskleiden), pflegebedingte Betreuungsmaßnahmen sowie hauswirtschaftliche Hilfen (z.B. Einkaufen, Kochen, Wohnungsreinigung) abgerechnet werden, sofern die Leistungen von einem zugelassenen Pflegedienst erbracht werden.
Was passiert mit nicht verbrauchten Pflegesachleistungen?
Nicht genutzte Sachleistungsbeträge verfallen zum Ende des Kalendermonats und können nicht auf den Folgemonat übertragen werden.
Wie werden Pflegesachleistungen abgerechnet?
Der Pflegedienst stellt die erbrachten Leistungen monatlich direkt der Heimat Pflegekasse in Rechnung. Die pflegebedürftige Person muss keine Vorauszahlung leisten. Kosten, die den monatlichen Höchstbetrag überschreiten, sind vom Versicherten selbst zu tragen.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegesachleistungen und Pflegegeld?
Pflegesachleistungen werden gewährt, wenn die Pflege durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst übernommen wird. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Heimat Pflegekasse. Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Personen, bei denen die Pflege durch Angehörige in geeigneter Weise sichergestellt ist – es wird direkt ausgezahlt und kann frei verwendet werden. In der Regel sind die Sachleistungsbeträge deutlich höher als das Pflegegeld, weil der Pflegedienst die Pflege erwerbsmäßig durchführt.
Wird Pflegesachleistung vom Pflegegeld abgezogen?
Im Rahmen der Kombinationsleistung ja. Werden gleichzeitig Sachleistungen und Pflegegeld in Anspruch genommen, reduziert sich das Pflegegeld proportional zum Anteil der genutzten Sachleistungen. Wenn beispielsweise 60 Prozent des Sachleistungsbetrags durch den Pflegedienst ausgeschöpft werden, stehen noch 40 Prozent des vollen Pflegegeldes zur Verfügung.