Fahrkosten
Wir lassen Sie auf Ihren medizinischen Fahrkosten nicht sitzen
Ob Rettungsfahrt zum Krankenhaus oder Krankentransport – wir übernehmen Ihre Fahr- und Transportkosten, sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Sie tragen lediglich die geringe gesetzliche Zuzahlung.
Fahrten zu einer ambulanten Behandlung können in besonderen Ausnahmefällen übernommen werden.
Wann übernimmt die Heimat Krankenkasse Fahrkosten?
Die Kosten für eine Fahrt können übernommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Fahrt steht in Zusammenhang mit einer stationären Behandlung.
Sie ist aus medizinischer Sicht unbedingt erforderlich.
Ihr Arzt hat eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“ ausgestellt.
Die Behandlung findet in der nächstgelegenen geeigneten Einrichtung statt – ausgehend von Ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort.
Häufige Fragen
Mitglied werden bei der Heimat Krankenkasse
Bei uns werden Sie in jeder Lebenslage optimal versorgt und können dabei von satten Zuschüssen und einerm erstklassigen Service profitieren. Worauf warten Sie noch ?
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