Stoßwellentherapie bei Fersensporn
Wenn die Ferse schmerzt
Anhaltende Fersenschmerzen können den Alltag stark beeinträchtigen. Häufig ist ein sogenannter Fersensporn die Ursache – eine knöcherne Ausziehung am Fersenbein, die durch dauerhafte Über- oder Fehlbelastungen oder ungeeignetes Schuhwerk entsteht. Typisch sind stechende Schmerzen beim Auftreten, vor allem morgens nach dem Aufstehen oder nach längeren Ruhephasen.
Wenn konservative Behandlungen wie Schuheinlagen, Dehnübungen oder Schonung nicht ausreichend helfen, kann eine extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT) eine wirksame Alternative sein. Dabei werden von außen Schallwellen gezielt auf die betroffene Stelle gerichtet. Diese fördern die Durchblutung, regen Stoffwechselprozesse an und unterstützen so den natürlichen Heilungsprozess.
Die Heimat Krankenkasse übernimmt die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Damit die Stoßwellentherapie bei einem Fersensporn als Kassenleistung erbracht werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Beschwerden bestehen seit mindestens sechs Monaten und schränken die Aktivität im Alltag deutlich ein.
- In dieser Zeit hat mindestens eine fachärztliche Untersuchung stattgefunden.
- Andere Behandlungsmaßnahmen (z.B. konservative Therapie, Dehnübungen, Schuheinlagen) haben keinen ausreichenden Erfolg gebracht.
Sie können für eine Behandlung eine Fachärztin oder einen Facharzt für Orthopädie, Unfallchirurgie sowie für physikalische und rehabilitative Medizin aufsuchen.
Umfang der Behandlung
- Die Stoßwellentherapie kann bis zu dreimal pro betroffenen Fuß erfolgen.
- Die Sitzungen müssen innerhalb von maximal zwei aufeinanderfolgenden Quartalen stattfinden.
Die Abrechnung erfolgt dann unkompliziert über die elektronische Gesundheitskarte (eGK).
Häufige Fragen
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