Leistungen bei stationärer Pflege
Manchmal reicht die Pflege zu Hause nicht aus: Sei es, weil der Pflegebedarf vorübergehend zunimmt, weil pflegende Angehörige Entlastung benötigen oder weil eine dauerhafte Versorgung zu Hause nicht mehr möglich ist. In diesen Situationen unterstützt Sie die Heimat Pflegekasse mit Leistungen für die Pflege in einer Einrichtung – ob vorübergehend, teilstationär oder dauerhaft.
Ist eine vorübergehende stationäre Unterbringung notwendig – zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer akuten Krisensituation – übernimmt die Heimat Pflegekasse die Kosten für die Kurzzeitpflege. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können dabei aus einem gemeinsamen Jahresbudget flexibel kombiniert werden. Mehr zur Kurzzeitpflege
Wer zu Hause gepflegt wird, aber tagsüber oder nachts nicht ausreichend versorgt werden kann, hat Anspruch auf teilstationäre Betreuung in einer zugelassenen Einrichtung. Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege werden dabei nicht auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen angerechnet. Mehr zur Tages- und Nachtpflege
Wenn die häusliche Pflege dauerhaft nicht mehr möglich ist, übernimmt die Heimat Pflegekasse einen Teil der monatlichen Kosten für die Versorgung in einem Pflegeheim. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Pflegegrad und steigt mit zunehmender Aufenthaltsdauer. Mehr zur vollstationären Pflege
Umstellung der Leistungsart
Wechseln Sie von der häuslichen in eine stationäre Versorgungsform, müssen ambulante Pflegeleistungen umgestellt werden. Den Umstellungsantrag können Sie bequem über die ServiceApp einreichen oder als Formular herunterladen:
Das Team der Heimat Pflegekasse ist für Sie da!
Die Entscheidung für eine stationäre Pflegeform ist oft nicht leicht – für die pflegebedürftige Person ebenso wie für die gesamte Familie. Wir beantworten Ihre Fragen zu Leistungsansprüchen, Antragstellung und Kostenübernahme gerne persönlich.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf oder rufen Sie uns kostenfrei an: 0800 1060100.