Tages- und Nachtpflege
Die häusliche Pflege lässt sich nicht immer rund um die Uhr lückenlos sicherstellen. Gründe dafür können sein, dass pflegende Angehörige tagsüber berufstätig sind, eine vorübergehende Entlastung benötigen oder der Pflegebedarf zeitweise zunimmt. In diesen Situationen bietet die Tages- und Nachtpflege eine geregelte, professionelle Betreuung in einer Pflegeeinrichtung, ohne dass Pflegebedürftige ihren gewohnten Lebensraum dauerhaft aufgeben müssen.
Das Wichtigste in Kürze
Zielgruppe & Zweck: Anspruch besteht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Die teilstationäre Pflege dient dazu, die häusliche Pflege zu ergänzen, pflegende Angehörige zu entlasten und die soziale Teilhabe der Betroffenen zu fördern.
Finanzielle Leistung: Die Pflegekasse übernimmt monatlich die Kosten für Pflege, Betreuung und den notwendigen Transport zur Einrichtung. Die Höchstbeträge sind nach Pflegegrad gestaffelt und reichen von 721 Euro (PG 2) bis zu 2.085 Euro (PG 5).
Keine Anrechnung (Kombinations-Vorteil): Leistungen der Tages- und Nachtpflege können zusätzlich zum vollen Pflegegeld oder zu Pflegesachleistungen bezogen werden. Es erfolgt keine gegenseitige Verrechnung oder Kürzung.
Eigenanteil & Entlastungsbetrag: Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Investitionen müssen privat getragen werden. Diese können jedoch über den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro erstattet werden, sofern dieser noch zur Verfügung steht.
Was ist Tages- und Nachtpflege?
Die Tages- und Nachtpflege ist eine Form der teilstationären Pflege, die in § 41 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt ist. Pflegebedürftige leben dabei weiterhin zu Hause, verbringen jedoch einen Teil des Tages bzw. der Nacht in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung, in der sie professionell betreut werden.
Die Tagespflege richtet sich vor allem an Pflegebedürftige, deren Angehörige berufstätig sind oder zeitweise Entlastung benötigen. Die Pflegebedürftigen werden morgens von einem Fahrdienst abgeholt, in der Einrichtung versorgt und nachmittags wieder nach Hause gebracht.
Neben der pflegerischen Betreuung und den gemeinsamen Mahlzeiten bieten viele Einrichtungen strukturierte Tagesangebote wie Gedächtnistraining, Bewegungsübungen oder gemeinsames Singen an. Diese Aktivitäten fördern soziale Kontakte, wirken Einsamkeit entgegen und können den Verlauf einer Demenzerkrankung verlangsamen. Einige Einrichtungen haben besondere Schwerpunkte, etwa für Menschen mit Demenz oder körperlichen Behinderungen.
Die Nachtpflege richtet sich an Pflegebedürftige, die insbesondere in den Nachtstunden Betreuung benötigen, beispielsweise aufgrund eines gestörten Tag-Nacht-Rhythmus, wie er bei Demenz häufig vorkommt, oder weil eine lückenlose Versorgung zu Hause nachts nicht sichergestellt werden kann. Die Pflegebedürftigen werden abends abgeholt und verbringen die Nacht in der Einrichtung. Am Morgen werden sie wieder nach Hause gebracht. So können pflegende Angehörige nachts ungestört schlafen und ihre eigene Belastung dauerhaft reduzieren.
Die Inanspruchnahme ist flexibel und kann täglich oder auch nur an einzelnen Wochentagen erfolgen.
Wer hat Anspruch auf eine Tages- und Nachtpflege?
Anspruch auf Tages- und Nachtpflege haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die überwiegend zu Hause gepflegt werden, aber zeitweise nicht ausreichend versorgt werden können. Die Pflege muss in einer zugelassenen Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung erfolgen.
Gut zu wissen: Die Tages- und Nachtpflege wird nicht auf das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen [Link auf Pflegesachleistungen] angerechnet – beide Leistungen werden in voller Höhe weitergezahlt, unabhängig davon, wie oft die Einrichtung besucht wird.
Übernimmt die Heimat Pflegekasse die Kosten für die Tages- und Nachtpflege?
Ja, die Heimat Pflegekasse übernimmt einen Großteil der Kosten für die teilstationäre Tages- und Nachtpflege, sofern mindestens Pflegegrad 2 vorliegt und die Pflege in einer zugelassenen Einrichtung erfolgt. Die gesetzlich festgeschriebenen Höchstbeträge richten sich nach dem Pflegegrad und decken die pflegebedingten Aufwendungen, die soziale Betreuung sowie die medizinische Behandlungspflege ab. Auch die vertraglich vereinbarten Fahrtkosten zwischen der Wohnung und der Einrichtung sind grundsätzlich im Leistungsumfang enthalten.
| Pflegegrad | Monatlicher Höchstbetrag (ab 01.01.2025) |
| 1 | kein Anspruch |
| 2 | 721,00 € |
| 3 | 1.357,00 € |
| 4 | 1.685,00 € |
| 5 | 2.085,00 € |
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Besuch einer Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege über den Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 131 Euro finanzieren.
Eigenanteil: Diese Kosten tragen Sie selbst
Alles, was über den monatlichen Höchstbetrag Ihres Pflegegrads hinausgeht, müssen Sie selbst tragen. Die Pflegeeinrichtung stellt Ihnen dafür eine separate Rechnung aus. Unabhängig vom Höchstbetrag fallen immer auch Eigenanteile für Unterkunft, Verpflegung sowie sogenannte Investitionskosten an.
Gut zu wissen: Falls Sie Ihren Entlastungsbetrag noch nicht anderweitig genutzt haben, können Sie diesen für den Eigenanteil verwenden. Reichen Sie uns dazu bitte eine Kopie der Rechnung über die entstandenen Kosten ein.
Online-Pflegekurse für Angehörige
Unser Partner spectrumK bietet kostenlose Online-Pflegekurse zu Themen wie Demenz oder häuslicher Pflege an – ohne erforderlichen Pflegegrad, bequem von zu Hause aus.
Tages- oder Nachtpflege beantragen
Den Antrag auf Tages- und Nachtpflege können Sie auf folgenden Wegen einreichen:
- ServiceApp: Nutzen Sie unter Serviceformulare den Antrag "Tagespflege"
- Download: Laden Sie das Antragsformular "Tagespflege" herunter und senden Sie es ausgefüllt per ServiceApp oder Post an uns
- Papierantrag: Fordern Sie einen Papierantrag bei uns an
Gut zu wissen: Falls Sie den Antrag für Angehörige stellen, reichen Sie bitte zusätzlich eine Vollmacht ein, damit wir Ihnen direkt Auskunft geben dürfen.
Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie und die Pflegeeinrichtung eine Bewilligung. Die pflegebedingten Kosten rechnet die Einrichtung direkt mit der Heimat Pflegekasse ab. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel separat von der Einrichtung in Rechnung gestellt. Wenn Sie möchten, dass diese Kosten im Rahmen des Entlastungsbetrags von uns erstattet werden, ist eine Abtretungserklärung erforderlich, zum Beispiel, wenn die Einrichtung die Hotelkosten direkt mit uns abrechnen soll.
Wie finde ich eine Einrichtung für die Tages- oder Nachtpflege?
Sie suchen ein passendes Pflegeheim? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf oder nutzen Sie den BKK Pflegefinder für die Suche nach einer geeigneten Einrichtung.
Häufige Fragen
Wie oft kann man die Tages- und Nachtpflege nutzen?
Die Inanspruchnahme ist flexibel. Sie können die Tages- oder Nachtpflege täglich oder nur an einzelnen Wochentagen in Anspruch nehmen – ganz nach individuellem Bedarf. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an Tagen. Der Leistungsanspruch wird jeweils auf Basis eines Kalendermonats berechnet.
Wer übernimmt die Kosten für die Fahrten zur Tagespflege?
Laut § 41 Abs. 1 SGB XI umfasst der Leistungsanspruch auch die notwendige Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung und zurück. Die Heimat Pflegekasse übernimmt die vertraglich vereinbarten Fahrtkosten im Rahmen der monatlichen Höchstbeträge.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der Tagespflege?
Der Eigenanteil setzt sich aus den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und sogenannten Investitionskosten zusammen. Deren Höhe variiert je nach Einrichtung. Diese Kosten können anteilig über den Entlastungsbetrag erstattet werden, der allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zusteht.