Pflegegrad beantragen: Antragstellung, Begutachtung & Expertentipps
Ein schwerer Unfall, ein Schlaganfall oder eine ernste Erkrankung – plötzlich ist es für viele Menschen nicht mehr möglich, sich im Alltag und Haushalt selbst zu versorgen. Wer dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist, kann in Deutschland einen Pflegegrad beantragen. So erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanzielle und organisatorische Unterstützung durch die Pflegekasse. Doch wie läuft das Verfahren ab, wann ist der richtige Zeitpunkt und worauf muss man achten? Thomas Nöllen, Geschäftsbereichsleiter Pflege von spectrumK, erklärt den gesamten Ablauf – von der Antragstellung über die Pflegebegutachtung bis hin zum Pflegegrad-Bescheid.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Pflegegrad wird bei der zuständigen Pflegekasse formlos beantragt; nach Antragseingang folgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD), die Grundlage für die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade ist.
- Entscheidend sind die Einschränkungen in sechs Lebensbereichen (z. B. Mobilität, Selbstversorgung, kognitive Fähigkeiten). Eine gute Vorbereitung – etwa mit Pflegetagebuch und Unterlagen – erleichtert die Begutachtung.
- Wird der Antrag abgelehnt oder verschlechtert sich der Zustand, können Widerspruch oder eine Höherstufung beantragt werden; Leistungen werden nicht rückwirkend gezahlt, daher sollte der Antrag frühzeitig gestellt werden.
- Pflegeberatung ist für alle Versicherten kostenlos: Sie unterstützt bei der Antragstellung, Vorbereitung auf die Begutachtung, Höherstufungen und allen Fragen rund um Pflegeleistungen.
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- Pflegegrad beantragen: Wann, wo und wie? Die wichtigsten Antworten
- Vom Antrag zum Gutachten: Wie die Pflegebegutachtung erfolgt
- Pflegegrad abgelehnt: Widerspruch oder Neuantrag?
- Wann erfolgt eine Höherstufung des Pflegegrads?
- Was kostet eine Pflegeberatung?
- Habe ich Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung durch die Pflegekasse?
Wie kann man den Pflegegrad beantragen?
„Der Antrag auf Pflegegrad ist immer der erste Schritt, um Pflegeleistungen der sozialen Pflegeversicherung durch die Pflegekasse zu erhalten“, sagt Thomas Nöllen. Der Antrag kann formlos gestellt werden – telefonisch, schriftlich oder online.
Entscheidend ist, dass er rechtzeitig bei der Pflegekasse eingeht, denn Pflegeleistungen werden grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. „Nach Eingang des Antrags übernimmt die Pflegekasse den Vorgang und beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung. „So beginnt der Prozess, einen Pflegegrad zu beantragen, Schritt für Schritt hin zu einem Leistungsbescheid der Pflegekasse.“
Wo kann man den Pflegegrad beantragen?
Ein Pflegegrad wird immer bei der zuständigen Pflegekasse beantragt. Dort erhält man auch das erforderliche Formular, mit dem die Leistung (unter anderem Pflegegeld, Sachleistung, Kombinationsleistung oder stationäre Pflege) formal beantragt wird.
Ob telefonisch, per Post oder online – wichtig ist, dass der Pflegeantrag eingereicht wird, damit schnellstmöglich eine Hilfestellung durch die Pflegekasse gewährleistet und perspektivisch die Versorgung im eigenen Haushalt des Pflegebedürftigen sichergestellt werden kann.
Kann ich den Pflegegrad online beantragen?
Viele Pflegekassen, darunter auch die Heimat Krankenkasse, bieten inzwischen die Möglichkeit, den Pflegeantrag online zu stellen. „Das spart Zeit, Papier und ist im Falle der Heimat Krankenkasse auch über eine App oder digital über ein Kontaktformular möglich“, ergänzt der Experte.
Über die Website kann das Formular direkt ausgefüllt und elektronisch übermittelt werden. Wer seinen Pflegegrad online stellen möchte, sollte darauf achten, alle Angaben vollständig einzutragen – insbesondere zum Hausarzt, zu Erkrankungen, bisherigen Hilfsmitteln und dem Unterstützungsbedarf im Alltag.
Wer stellt den Antrag auf Pflegegrad?
Grundsätzlich kann jede pflegebedürftige Person selbst einen Antrag auf Pflegegrad stellen. Ist das aufgrund von Krankheit oder Einschränkung nicht möglich, dürfen auch Angehörige, Bevollmächtigte oder gesetzliche Betreuer die Antragstellung übernehmen.
„Darüber hinaus können Nachbarn oder Hausärzte Hinweise an die Pflegekasse geben und eine Empfehlung für einen Pflegeantrag aussprechen“, so Thomas Nöllen. Wichtig ist nur, dass die Zustimmung der betroffenen Person vorliegt. In vielen Fällen übernehmen Kinder, Ehepartner oder Pflegepersonen diese Aufgabe, um schnellstmöglich Hilfe durch eine Pflegegradfeststellung zu erhalten.
Wann sollte man einen Pflegegrad beantragen?
Je früher, desto besser. Ein Antrag sollte gestellt werden, sobald absehbar ist, dass die Selbstständigkeit dauerhaft eingeschränkt bleibt. Der Experte rät: „Wenn ich Angehöriger bin und zum Beispiel bei meinen Eltern bestimmte Verhaltensweisen erkenne – etwa nach Krankenhausaufenthalten, bei chronischen Krankheiten oder fortschreitender Demenz – sollte ich als Angehöriger genauer hinsehen.“
Das gilt insbesondere bei Erkrankungen wie Krebs, Schlaganfällen, Herzinfarkten oder Oberschenkelhalsbrüchen. Da Leistungen nicht rückwirkend gezahlt werden, sollte der Pflegegrad frühzeitig beantragt werden, auch dann, wenn die Situation zunächst nur vorübergehend erscheint. Wer unsicher ist, kann sich auch im Rahmen einer kostenlosen Pflegeberatung informieren und beraten lassen.
Pflegeberatung der Heimat Krankenkasse
Pflegebedürftigkeit stellt eine große Herausforderung für alle Beteiligten dar. Um in schwierigen Zeiten die passenden Antworten rund um Pflege, Pflegegrad und Zukunftsplanung zu finden, unterstützen wir Sie mit einer qualifizierten, kostenlosen Pflegeberatung.
Kann der Hausarzt den Pflegegrad beantragen?
Der Hausarzt kann die Pflegebedürftigkeit bestätigen, den Antrag selbst jedoch nicht stellen. Er liefert wichtige Unterlagen und medizinische Befunde, die die Pflegekasse oder der MD für die Pflegegradfeststellung benötigt. Ärzte können außerdem den Pflegebedarf in ärztlichen Berichten dokumentieren, was für die spätere Pflegegrad-Einstufung hilfreich ist.
Welche Unterlagen brauche ich, um einen Pflegegrad zu beantragen?
„Für den Pflegeantrag reichen zunächst die persönlichen Daten und ein einfaches Anschreiben“, sagt Thomas Nöllen: „Die Antragsunterlagen werden anschließend von der Pflegekasse zugeschickt."
Später benötigt der MD medizinische Unterlagen, zum Beispiel Arztberichte, Krankenhausentlassungen oder Medikamentenpläne. Diese Dokumente zeigen, wie stark die Alltagsfähigkeit eingeschränkt ist.
Wer gut vorbereitet ist, erleichtert den Begutachtungsprozess erheblich – die Checkliste zur Pflegebegutachtung (z. B. die Führung eines Pflegetagebuches) ist dabei eine wertvolle Orientierung.
Bei welchen Krankheiten kann man einen Pflegegrad beantragen?
Ein Pflegegrad hängt nicht von einer bestimmten Krankheit ab, sondern vom Grad der Selbstständigkeit. Dennoch sind einige Diagnosen häufige Auslöser:
- Demenz
- Schlaganfall
- Parkinson
- Herzinsuffizienz
- schwere Krebserkrankungen
Ein Pflegegrad lässt sich auch durch psychische Leiden oder neurologische Störungen rechtfertigen. Selbst für junge Menschen (z. B. Kinder) mit Entwicklungsverzögerungen oder Autismus können die Eltern einen Pflegegrad beantragen, wenn sie bei der Versorgung bzw. Pflege dauerhaft Unterstützung benötigen.
Wie lange dauert es, bis ein Pflegegrad bewilligt wird?
Nach Eingang des Antrags muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen über den Antrag entscheiden. Das umfasst die Begutachtung, das Gutachten zum Pflegegrad und den Leistungsbescheid der Pflegekasse. Wird die Frist überschritten, besteht möglicherweise Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, die die Pflegekasse dann automatisch prüft (hierzu ist kein Antrag des Pflegebedürftigen erforderlich). In dringenden Fällen – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt – ist eine beschleunigte Begutachtung möglich.
Was passiert bei der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)?
Die Pflegebegutachtung ist der zentrale Schritt im Verfahren. „Der MD prüft die Unterlagen und ist bei einem Erstantrag auf Pflegeleistungen verpflichtet, dass ein Gutachter ins häusliche Umfeld des Betroffenen kommt“, erklärt Thomas Nöllen.
Der MD besucht den Antragsteller zu Hause, ggf. im Haushalt der Angehörigen, wenn der Antragsteller dort lebt oder zur Pflegebegutachtung im Pflegeheim, um die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen (Modulen) zu bewerten – von Mobilität über Ernährung bis hin zu den geistigen und kommunikativen Fähigkeiten.
Aus dem Gutachten des MD ergibt sich dann die Einstufung in einen von fünf Pflegegraden. Grundlage der Begutachtung sind die Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Begutachtungs-Richtlinien). Sie konkretisieren die allgemeinen Vorgaben des Pflegeversicherungsgesetzes und legen das Begutachtungsverfahren fest, damit die Begutachtungen in ganz Deutschland nach einheitlichen Regeln durchgeführt werden. Somit ist die Bewertung für alle Antragsteller vergleichbar und fair.
Wie läuft die Pflegebegutachtung ab?
„Vor Ort findet eine sorgfältige ,Inaugenscheinnahme´ des Pflegebedürftigen statt, bei der der Gutachter beurteilt, wie gut der Antragsteller seine alltäglichen Aufgaben noch selbst ausführen kann“, sagt Thomas Nöllen. Dabei wird nicht nur beobachtet, sondern auch nach typischen Abläufen gefragt. Angehörige dürfen dabei anwesend sein und ergänzende Informationen geben.
Am Ende fließen alle Ergebnisse in das Gutachten zum Pflegegrad ein, das der Pflegekasse zur Entscheidung vorgelegt wird. „Aktuell kommt es in der Praxis allerdings häufiger vor, dass der MD aufgrund von Personalmangel nicht überall Hausbesuche durchführen kann.“ In solchen Fällen erfolgt das Gespräch telefonisch.
Wie kann ich mich auf die Begutachtung vorbereiten?
Eine gute Vorbereitung hilft, den tatsächlichen Pflegebedarf realistisch darzustellen. „Es hilft niemandem, die Situation zu schönen – vor dem häuslichen Besuch extra zum Friseur oder zur Nagelpflege zu gehen, kaschiert die realen Umstände nur“, mahnt der Experte. Sinnvoll ist es, zum Beispiel ein Pflegetagebuch zu führen, in dem alle Hilfen im Alltag dokumentiert sind – von der Körperpflege bis zum Kochen. Angehörige sollten beim Termin dabei sein, um den Alltag aus ihrer Sicht zu schildern. Wer sich mit der Checkliste zur Pflegebegutachtung vertraut macht, kann Missverständnisse vermeiden und sicherstellen, dass nichts übersehen wird.
Welche Kriterien sind entscheidend für die Einstufung in einen Pflegegrad?
Die Pflegegrad-Kriterien orientieren sich an der Selbstständigkeit in sechs Bereichen (Modulen):
- Mobilität
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Je mehr Einschränkungen bestehen, desto höher ist der Pflegegrad. Im Rahmen der sechs Module wird ein sogenannter gewichteter Punktwert ermittelt, der festlegt, ob jemand beispielsweise den Pflegegrad 2 oder 3 erhält. Damit soll eine gerechte Pflegegrad-Einstufung nach objektiven Maßstäben für alle Antragsteller gewährleistet werden.
Was steht im Gutachten zum Pflegegrad?
Das Gutachten enthält eine detaillierte Einschätzung des MD über die aktuelle Pflegesituation des Antragstellers. „Neben insgesamt 64 Fragen in den sechs Modulen der Selbstständigkeit werden vom MD auch Einschätzungen zur generellen Haushaltsführung und zu außerhäuslichen Aktivitäten gegeben“, ergänzt Thomas Nöllen.
Es beschreibt, welche Einschränkungen bestehen, und gibt Empfehlungen zu Hilfsmitteln, zu Anträgen bei anderen Leistungsträgern (z. B. Versorgungsamt, Sozialamt) oder ggf. zu einer umfassenden Pflegeberatung. Alle genannten Pflegebegutachtungspunkte bilden die Grundlage für den Leistungsbescheid, den die Pflegekasse anschließend verschickt.
Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wurde?
Wird der Pflegeantrag von der Pflegekasse abgelehnt, lohnt es sich, den Bescheid genau zu prüfen. Häufig liegt es an unvollständigen Unterlagen oder Missverständnissen in der Begutachtung. In solchen Fällen kann Widerspruch gegen den Pflegegrad eingelegt werden.
Die Pflegekasse prüft das Verfahren daraufhin erneut, oft in einer zweiten Begutachtung. Wer Unterstützung braucht, kann sich an die Pflegeberatung seiner Pflegekasse wenden, die beim Widerspruchsverfahren unterstützt.
Wann kann man den Pflegegrad neu beantragen?
„Dafür gibt es keine Fristen oder gesetzliche Vorgaben“, sagt Thomas Nöllen. Grundsätzlich kann jederzeit ein neuer Antrag gestellt werden. Einen Pflegegrad neu zu beantragen ist besonders sinnvoll, wenn neue Einschränkungen auftreten oder die Pflege intensiver geworden ist. „Es kann ja durchaus sein, dass sich der Zustand innerhalb weniger Wochen deutlich verschlechtert oder vielleicht eine Erkrankung dazu gekommen ist.“ In diesem Fall erfolgt eine erneute Begutachtung. Auch nach einer Ablehnung darf der Pflegeantrag wiederholt werden.
Wie lege ich Widerspruch gegen den Pflegegrad ein?
Der Widerspruch gegen die Ablehnung des Pflegegrads muss grundsätzlich schriftlich und innerhalb eines Monats nach Erhalt des Leistungsbescheids bei der Pflegekasse eingereicht werden. „Das sieht die sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung vor, die Bestandteil des Ablehnungsschreibens ist“, erklärt der Geschäftsbereichsleiter Pflege von spectrumK. Im Zuge des Widerspruchs folgt eine erneute Prüfung der Unterlagen und des Gutachtens. Wird der Antrag abermals abgelehnt, kann Klage beim Sozialgericht erhoben werden. Unterstützung bieten hierbei z. B. Pflegesachverständige und Sozialverbände.
Wann erfolgt eine Höherstufung des Pflegegrads?
Eine Erhöhung des Pflegegrads ist zu beantragen, wenn sich die Fähigkeiten oder der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen deutlich verschlechtern. Besonders bei chronischen Erkrankungen, Demenz oder nach Krankenhausaufenthalten kann es sinnvoll sein, den Pflegegrad höherstufen zu lassen.
Wer eine Höherstufung beantragen möchte, sollte den tatsächlichen Unterstützungsbedarf genau dokumentieren – etwa mit einem Pflegetagebuch oder aktuellen ärztlichen Unterlagen. Auch Angehörige sollten aufmerksam bleiben: Sie bemerken oft zuerst, wenn sich die Pflegeintensität verändert.
„Hier hilft die kostenlose Pflegeberatung, bei der ein Pflegeberater ins häusliche Umfeld kommt und eine professionelle Einschätzung vornimmt“, so Thomas Nöllen. Die Pflegeberatung unterstützt auch dabei, die Pflegegraderhöhung zu beantragen und alle erforderlichen Nachweise bei der Pflegekasse einzureichen.
Was kostet eine Pflegeberatung?
Die Pflegeberatung ist kostenlos, wenn sie über die Pflegekasse erfolgt bzw. dort beantragt wird. Private Beratungsangebote z. B. aus dem Internet können jedoch Gebühren/ Kosten verursachen, die nicht von der Pflegekasse zu erstatten sind. Wer Fragen zu Leistungen oder Anträgen hat, kann sich jederzeit an die Pflegeberatung seiner Pflegekasse wenden. Sie hilft nicht nur bei der Antragstellung, sondern auch bei Fragen zu Hilfsmitteln, Pflegediensten und Zuschüssen.
Habe ich Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung durch die Pflegekasse?
Jeder gesetzlich und privat Versicherte hat einen kostenlosen Anspruch auf eine Pflegeberatung. Jede Pflegekasse ist verpflichtet, eine umfassende Beratung anzubieten – im Zuge der Pflegeberatung auch für Angehörige. Ziel ist es, individuelle Lösungen für jeden Pflegefall zu finden und die bestmögliche Versorgung sicherzustellen. Ob telefonisch, vor Ort oder per Video: Die Pflegeberatung ist zentraler Bestandteil des Pflegesystems und unterstützt auf dem Weg zu passenden Leistungen.
Denn einen Pflegegrad zu beantragen bedeutet vor allem, aktiv Hilfe zu erhalten und Sicherheit im Alltag zu organisieren. Der Prozess ist vom Antrag über die Pflegebegutachtung bis hin zum Gutachten klar geregelt. Wer sich gut vorbereitet, alle Voraussetzungen kennt und Fristen beachtet, erhält schnell Zugang zu wichtigen Pflegeleistungen. Die Heimat Krankenkasse und ihre Pflegeberater stehen dabei als verlässliche Partner zur Seite, um Pflegebedürftige und ihre Familien zu unterstützen.

Von Thomas Nöllen
Thomas Nöllen ist seit über 40 Jahren im Gesundheitswesen tätig. Seit 2008 leitet er den Geschäftsbereich Pflege der spectrumK GmbH, einem Full-Service-Dienstleister für öffentliche Auftraggeber im Gesundheitswesen. Darüber hinaus ist er auch Dozent für Sozialrecht, Buchautor und Autor von Lehr- und Studienbriefen.
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