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Datum:09.12.2025 - Kategorie: Gesundheit
Lesedauer:ca. 22 Min.

Pflegegrad beantragen: Antragstellung, Begutachtung & Expertentipps

Ein schwerer Unfall, ein Schlaganfall oder eine ernste Erkrankung – plötzlich ist es für viele Menschen nicht mehr möglich, sich im Alltag und Haushalt selbst zu versorgen. Wer dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist, kann in Deutschland einen Pflegegrad beantragen. So erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanzielle und organisatorische Unterstützung durch die Pflegekasse. Doch wie läuft das Verfahren ab, wann ist der richtige Zeitpunkt und worauf muss man achten? Thomas Nöllen, Geschäftsbereichsleiter Pflege von spectrumK, erklärt den gesamten Ablauf – von der Antragstellung über die Pflegebegutachtung bis hin zum Pflegegrad-Bescheid.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Pflegegrad wird bei der zuständigen Pflegekasse formlos beantragt; nach Antragseingang folgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD), die Grundlage für die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade ist.
  • Entscheidend sind die Einschränkungen in sechs Lebensbereichen (z. B. Mobilität, Selbstversorgung, kognitive Fähigkeiten). Eine gute Vorbereitung – etwa mit Pflegetagebuch und Unterlagen – erleichtert die Begutachtung.
  • Wird der Antrag abgelehnt oder verschlechtert sich der Zustand, können Widerspruch oder eine Höherstufung beantragt werden; Leistungen werden nicht rückwirkend gezahlt, daher sollte der Antrag frühzeitig gestellt werden.
  • Pflegeberatung ist für alle Versicherten kostenlos: Sie unterstützt bei der Antragstellung, Vorbereitung auf die Begutachtung, Höherstufungen und allen Fragen rund um Pflegeleistungen.
Thomas Nöllen

Von Thomas Nöllen

Thomas Nöllen ist seit über 40 Jahren im Gesundheitswesen tätig. Seit 2008 leitet er den Geschäftsbereich Pflege der spectrumK GmbH, einem Full-Service-Dienstleister für öffentliche Auftraggeber im Gesundheitswesen. Darüber hinaus ist er auch Dozent für Sozialrecht, Buchautor und Autor von Lehr- und Studienbriefen.

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