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Heimat Krankenkasse
Herforder Straße 23
33602 Bielefeld

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Gesetzliche Leistung
 

Fahrkosten

Wir lassen Sie auf Ihren medizinischen Fahrkosten nicht sitzen

Ob Rettungsfahrt zum Krankenhaus oder Krankentransport – wir übernehmen Ihre Fahr- und Transportkosten, sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Sie tragen lediglich die geringe gesetzliche Zuzahlung.

Fahrten zu einer ambulanten Behandlung können in besonderen Ausnahmefällen übernommen werden.

Voraussetzungen für die Übernahme von Fahrkosten

Die Fahrt

  • steht im Zusammenhang mit einer stationären Leistung der Heimat Krankenkasse
  • ist aus zwingend medizinischen Gründen notwendig
  • wurde von Ihrem Arzt verordnet (Verordnung einer Krankenbeförderung)

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