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Gesetzliche Leistung
 

Rehabilitationsmaßnahmen

Koordinierte Unterstützung bei der Regeneration

Eine ambulante oder stationäre Rehabilitationsmaßnahme kann ratsam sein, wenn Sie an einer Erkrankung leiden, die Sie stark beeinträchtigt – ob körperlich, geistig oder seelisch. Gleiches gilt für chronische Krankheiten. Die Rehabilitationsmaßnahme kann dabei helfen, Ihre Gesundheit zu verbessern und Beschwerden zu lindern. Manchmal kann auch eine drohende Pflegebedürftigkeit abgewendet werden.

Rehabilitationsmaßnahmen beinhalten je nach Bedarf alle notwendigen und sinnvollen medizinischen, physikalischen und psychosozialen Therapien.

Ansprechstelle nach dem Bundesteilhabegesetz

Menschen mit Behinderung können auch im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme von den Regelungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) profitieren. Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderung mehr Teilhabe und Selbstbestimmung zu ermöglichen. Auf diese Weise sollen sie ihre Lebensplanung und -gestaltung stärker an ihren persönlichen Wünschen ausrichten können.

Die Träger von Reha-Maßnahmen werden durch das BTHG verpflichtet, frühzeitig drohende Behinderungen zu erkennen und entsprechende Präventionsmaßnahmen zu ermöglichen. Darüber hinaus soll auch die Koordination der Maßnahmen verbessert werden: Auch bei unterschiedlichen Zuständigkeiten (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit etc.) ist grundsätzlich ein einziger Reha-Antrag ausreichend – die Träger müssen sich miteinander abstimmen.

Sie haben Fragen zu Inhalten und Leistungen des BTHG im Rahmen der Rehabilitation? Als Ansprechstelle nach dem BTHG informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch und unterstützen Sie bei Bedarf bei der Antragsstellung.

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