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Vorsorgekuren

Gesundheit stärken, Erkrankung verhindern

Bei Ihnen liegt eine Einschränkung der Gesundheit vor, die in absehbarer Zeit zu einer ernsthaften Erkrankung führen könnte? Die Behandlungsmöglichkeiten an Ihrem Wohnort sind nicht mehr ausreichend oder bereits ausgeschöpft? Dann kommt vielleicht eine ambulante oder stationäre Vorsorgekur in Frage. Eine Vorsorgekur soll die bereits geschwächte Gesundheit stärken, Beschwerden lindern und die Verschlimmerung bzw. den Ausbruch einer Krankheit verhindern.

Ambulante Vorsorgekur

Eine ambulante Vorsorgekur wird in einem staatlich anerkannten Kurort erbracht. Die Dauer einer Kur beträgt mindestens 14, maximal 21 Tage. Arbeitnehmer müssen während der ambulanten Vorsorgekur Urlaub nehmen, ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht nicht. Eine Wiederholung einer ambulanten Vorsorgekur kann vor Ablauf von drei Jahren nur erfolgen, wenn eine vorzeitige Leistung aus medizinischen Gründen zwingend erforderlich ist. 

Für eine ambulante Vorsorgekur bieten wir Ihnen drei Möglichkeiten an:

1. Ambulante Vorsorgekur in Deutschland

Bei einer ambulanten Vorsorgekur in Deutschland, umgangssprachlich auch Badekur genannt, organisieren Sie die An- und Abreise, die Unterkunft und die Verpflegung selbst. Vor Ort suchen Sie einen zugelassenen Badearzt auf, der nach eingehender Untersuchung die erforderlichen Heilmittel verordnet. Die Heilmittelverordnung lösen Sie direkt beim Therapeuten ein.

Die Kosten der ärztlichen Behandlung und die der Heilmittel werden direkt mit der Heimat Krankenkasse abgerechnet – Sie müssen nicht in Vorleistung treten. Für Sie fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung an. 

An den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrt beteiligt sich die Heimat Krankenkasse zusätzlich mit einem Zuschuss von 16 Euro täglich.

2. Ambulante Vorsorgekur im Ausland

Auch im Ausland ist eine ambulante Vorsorgekur möglich. Hier müssen Sie als Versicherter jedoch in Vorleistung treten. Ein Badearzt muss die Therapien vor Ort individuell verordnen. Eine Pauschalreise mit festgelegtem Kurpaket können wir leider nicht bezuschussen. Die in Anspruch genommenen Leistungen werden maximal nach deutschen Sätzen erstattet – abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung und eines Verwaltungskostenabschlags.

Eine Kostenbeteiligung ist in folgenden Ländern möglich:

  • Bulgarien
  • Estland
  • Frankreich
  • Italien
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Österreich
  • Polen
  • Rumänien
  • Schweiz
  • Slowakei
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn

3. Kompaktkur 

Eine ambulante Vorsorgekur kann auch als Kompaktkur durchgeführt werden. Viele Kurorte haben sich auf die Behandlung bestimmter Erkrankungen spezialisiert. In der Regel finden diese in Gruppen statt. Die Gruppenteilnehmer profitieren zum einen von den therapeutischen Maßnahmen, zum anderen aber auch von einem persönlichen Erfahrungsaustausch Gleichgesinnter, die ähnliche oder gleiche Erkrankungen haben. Eine Kompaktkur findet immer zu festen Terminen statt. Die Heimat Krankenkasse bietet Ihnen in diesem Zusammenhang zwei Kompaktkuren an:

Stationäre Vorsorgekuren

Manchmal reichen ambulante ärztliche Behandlungen und Vorsorgeleistungen nicht aus, um den gewünschten Erfolg zu erzielen. In diesem Fall könnte auch eine stationäre Vorsorgekur infrage kommen. Sprechen Sie uns dazu gerne an. Versicherte, die mindestens 18 Jahre alt sind und eine stationäre Vorsorgekur in Anspruch nehmen, müssen eine Zuzahlung von 10 Euro je Kalendertag leisten. Eine Wiederholung einer stationären Vorsorgemaßnahme kann vor dem Ablauf von vier Jahren nur erfolgen, wenn eine vorzeitige Leistung aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist.

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