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Zahnersatz

Was zahlt die Heimat Krankenkasse bei Zahnersatz?

Zahnersatz lautet die Lösung, wenn eine Füllung für die Behandlung eines geschädigten Zahnes nicht mehr ausreicht. Zum Zahnersatz zählen z. B. Teilkronen, Kronen, Brücken, Teil- und Vollprothesen.

Ihr Zahnarzt wird Sie im Bedarfsfall über die notwendige Behandlung ausführlich informieren. Er bespricht mit Ihnen die verschiedenen Ausführungsmöglichkeiten sowie die jeweils anfallenden Kosten. 

Varianten beim Zahnersatz

Wenn Sie Zahnersatz benötigen, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Regelversorgung: Die Regelversorgung orientiert sich an den zahnmedizinisch tatsächlich notwendigen Leistungen. Die Versorgung muss ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. So sind z. B. teilverblendete Kronen/Brücken im Oberkiefer bis zum Zahn 5 und im Unterkiefer bis zum Zahn 4 vorgesehen sowie unverblendete Kronen im Backenzahnbereich.  Der Kassenanteil wird direkt über den Heil- und Kostenplan mit der Heimat Krankenkasse abgerechnet. Sie erhalten eine Rechnung über den Eigenanteil. 

  • Gleichartige Versorgung: Diese umfasst die Regelversorgung sowie weitere Leistungen, z. B. zusätzliche Verblendungen. Die gleichartige Versorgung gleicht der Regelversorgung, ist aber in der Herstellung aufwendiger bzw. höherwertiger. Sie geht über den gesetzlichen Leistungsinhalt und die damit zugeordneten Festzuschüsse hinaus.  Der Kassenanteil wird direkt über den Heil- und Kostenplan mit der Heimat Krankenkasse abgerechnet. Sie erhalten eine Rechnung über den Eigenanteil sowie über die zahnärztlichen und zahntechnischen Mehrleistungen.
  • Andersartige Versorgung: In diesem Fall wird eine höherwertige Alternative zur Regelversorgung gewählt. Der Befund sieht als Regelversorgung beispielsweise einen herausnehmbaren Zahnersatz vor, Sie wählen jedoch einen festsitzenden Zahnersatz.  Diese Versorgung wird ausschließlich auf privater Basis zu Ihren Lasten abgerechnet. Wir erstatten anschließend den Festzuschuss, der bei der Regelversorgung angefallen wäre.

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