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Gesetzliche Leistung
 

Hilfsmittel

Was immer Sie brauchen

Bestimmte Erkrankungen oder Behinderungen erfordern besondere materielle Hilfsmittel. Sie werden vom Arzt verordnet, um den Behandlungserfolg zu sichern, um eine Behinderung auszugleichen oder dieser vorzubeugen. Zu den Hilfsmitteln, deren Kosten die Heimat Krankenkasse trägt, gehören zum Beispiel:

  • Prothesen
  • Rollstühle
  • Gehhilfen
  • Orthopädische Schuhe und Einlagen
  • Hörgeräte

Für Gegenstände des täglichen Lebens wie bestimmte Kissen, Sessel mit Aufrichtfunktion, Seniorenbetten etc. können wir die Kosten leider nicht übernehmen.

Gut zu wissen: Um die Antragsprüfung zu erleichtern und zu beschleunigen, ist es von Vorteil, wenn auf der ärztlichen Verordnung nicht nur die Diagnose, sondern auch die bestehenden Fähigkeitsstörungen, die mit dem Hilfsmittel ausgeglichen werden sollen, vom Arzt benannt werden.
 

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