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Zahlen, Daten, Fakten

Beitragssätze 2023

 in Prozent
Krankenversicherung allgemein (inkl. Zusatzbeitrag 1,3 %)15,9
Krankenversicherung ermäßigt (inkl. Zusatzbeitrag 1,3 %)15,3
Versorgungsbezüge/Betriebsrenten (inkl. Zusatzbeitrag 1,3 %)15,9
Rentenversicherung18,6
Arbeitslosenversicherung2,6
Pflegeversicherung (bis 30.06.2023)3,05
Pflegeversicherung für Kinderlose (bis 30.06.2023)3,40
Insolvenzgeldumlage0,06

 

Beiträge zur Pflegeversicherung ab dem 1. Juli 2023

  • Pflegeversicherung: 3,40 %
  • Pflegeversicherung Kinderlose: 4,00 %

Sollten Sie mehr als ein Kind unter 25 Jahren haben, gilt ab dem 01.07.2023 für Sie ein Beitragsabschlag in der Pflegeversicherung in Höhe von 0,25 Prozent für das 2. bis 5. Kind.

Einen Überblick zu den Änderungen in der Pflegeversicherung sowie eine tabellarische Darstellung der neuen Beiträgssätze finden Sie auf der Seite Pflegereform 2023.
 

Beitragsbemessungsgrenzen 2023

 monatlich/Eurojährlich/Euro
Kranken- und Pflegeversicherung4.987,5059.850,00
Jahresarbeitsentgeltgrenze5.550,0066.600,00
Rentenversicherung (West)7.300,0087.600,00
Rentenversicherung (Ost)7.100,0085.200,00
Arbeitslosenversicherung (West)7.300,0087.600,00
Arbeitslosenversicherung (Ost)7.100,0085.200,00

 

Freiwillige Krankenversicherung: Mindestbemessungsgrundlage

Mindestbemessungsgrundlage freiwillig Versicherte: 1.131,67 Euro

Höchstbeitrag freiwillig Versicherte: Maximal werden die Beiträge aus monatlich 4.987,50 Euro berechnet.

 

Alle Angaben ohne Gewähr

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