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BKK Kinderwunsch

Zusätzliche Unterstützung auf Ihrem Weg zum Wunschkind

Nicht immer erfüllt sich der Wunsch nach einem eigenen Kind so, wie man es sich erhofft. Medizinische Gründe, das Alter oder andere Faktoren können eine Schwangerschaft erschweren. Mit dem Programm BKK Kinderwunsch unterstützt die Heimat Krankenkasse Sie gezielt und verlässlich – mit zusätzlichen Leistungen und finanziellen Zuschüssen über die gesetzliche Regelversorgung hinaus.

Was ist das Programm BKK Kinderwunsch?

BKK Kinderwunsch ist ein bundesweites Versorgungsprogramm der Betriebskrankenkassen. Die Behandlung erfolgt in spezialisierten Kinderwunschzentren, die am Programm teilnehmen. Ziel ist es, die Erfolgschancen einer Kinderwunschbehandlung zu verbessern und gleichzeitig medizinische Risiken zu reduzieren. Durch einen reduzierten Embryonentransfer können Mehrlingsschwangerschaften leichter vermieden werden.

Welche Kosten übernimmt die Heimat Krankenkasse?

Im Rahmen von BKK Kinderwunsch beteiligen wir uns an ausgewählten Leistungen der künstlichen Befruchtung – zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen. Voraussetzung ist jeweils, dass ein Embryotransfer stattfindet und die Behandlung in einem teilnehmenden Zentrum erfolgt.

Die wichtigsten Leistungen im Überblick:

  • Zusätzliche medizinische Leistungen
    Wir beteiligen uns
    • zweimalig an einer Blastozystenkultur (verlängerte Embryonenkultur, um denjenigen Embryo mit dem größten Entwicklungspotenzial zu erkennen) mit je 250 Euro
    • an bis zu zwei Kryozyklen (Übertragung eines zuvor eingefrorenen Embryos in die Gebärmutterhöhle im Rahmen des Zyklus) mit je 350 Euro.
    Der Zuschuss wird jeweils nach einem Transfer gewährt.
  • Vierter Behandlungsversuch
    Über die gesetzliche Regelversorgung hinaus beteiligt sich die Heimat Krankenkasse auch an einem vierten Versuch der In-vitro-Fertilisation (IVF) mit 800 Euro oder der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) mit 1000 Euro, sofern es zu einem Embryotransfer kommt.
  • Wechsel von IVF zu ICSI
    Wenn medizinisch begründet, können Sie bei uns im gleichen Zyklus von IVF zu ICSI wechseln.
  • Höhere Altersgrenze
    Weibliche Versicherte der Heimat Krankenkasse können die Behandlungen der IVF sowie der ICSI noch bis zum Alter von 42 Jahren (also bis einen Tag vor Erreichen des 42. Geburtstages) in Anspruch nehmen.

Wer kann am Programm teilnehmen?

Eine Teilnahme am Programm BKK Kinderwunsch ist möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Frau ist bei der Heimat Krankenkasse versichert,
  • das Paar ist verheiratet,
  • beide Partner sind mindestens 25 Jahre alt,
  • das Höchstalter wird eingehalten: Frau bis einschließlich 41 Jahre, Mann bis einschließlich 49 Jahre,
  • die Behandlung erfolgt in einem am Programm teilnehmenden Kinderwunschzentrum,
  • vor Beginn der Behandlung werden ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt und die Teilnahmeerklärung unterschrieben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.bkk-familyplus.de.

Unsere Kundenberatung informiert und berät Sie gerne bei Rückfragen. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

 

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