Haushaltshilfe
Damit zu Hause alles weiterläuft
Wenn Sie krank sind oder im Krankenhaus behandelt werden, bleibt der Alltag zu Hause oft nicht einfach stehen. Genau hier unterstützen wir Sie: Mit unserer Haushaltshilfe sorgen wir in vielen Situationen dafür, dass Ihr Haushalt weitergeführt wird. Und bei Bedarf auch Ihre Kinder gut versorgt sind.
Wann Sie Haushaltshilfe bekommen
Sie können Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, wenn Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können – zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder bei einer schweren Erkrankung. Auch bei über das übliche Maß hinausgehenden Beschwerden in der Schwangerschaft oder Entbindung sind wir für Sie da. Voraussetzung ist immer: In Ihrem Haushalt lebt keine Person, die diese Aufgaben übernehmen kann.
Insbesondere, wenn Kinder in Ihrem Haushalt leben, gelten erweiterte Ansprüche. Sie haben ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind, das auf Hilfe angewiesen ist? Dann unterstützen wir Sie zudem auch während eines stationären Aufenthalts, für den wir die Kosten tragen.
Die Haushaltshilfe übernimmt die im Alltag anfallenden Aufgaben, wie zum Beispiel: Einkaufen, Kochen, Waschen und Putzen sowie die Betreuung Ihrer Kinder. So bleibt Ihr Zuhause organisiert und Ihre Familie gut versorgt, während Sie sich erholen.
Wer die Hilfe übernimmt
In der Regel wird die Haushaltshilfe durch einen Pflegedienst oder einen unserer Vertragspartner organisiert. Die Kosten rechnen diese direkt mit uns ab.
Helfen Angehörige bis zum zweiten Grad (Eltern, Geschwister, Verschwägerte) beteiligen wir uns an eventuell entstandenen Fahrkosten und am Netto-Verdienstausfall.
Wenn Sie selbst eine Haushaltshilfe organisieren, erstatten wir die Kosten in angemessener Höhe. Sprechen Sie uns dazu am besten vorher an.
Wie lange wir Sie unterstützen
Wie lange Sie Anspruch auf Haushaltshilfe haben, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab:
- Bei Erkrankung ohne Kind im Haushalt: bis zu 4 Wochen
- Bei Erkrankung mit Kind unter 12 Jahren: für die Dauer der stationären Behandlung, bzw. bis zu 26 Wochen
- Bei Beschwerden aufgrund einer Schwangerschaft oder Entbindung: solange dies medizinisch notwendig ist
Wichtig ist in jedem Fall eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit.
Was Sie beachten sollten
Damit wir die Kosten übernehmen, stellen Sie bitte vor Beginn der Haushaltshilfe einen Antrag bei uns und reichen die ärztliche Bescheinigung ein. Beachten Sie bitte, dass für Versicherte ab 18 Jahren grundsätzlich eine gesetzliche Zuzahlung anfällt: 10 % der Kosten pro Tag (mindestens 5 €, maximal 10 €).
Gut zu wissen
Wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt pflegerische Unterstützung benötigen, kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen häusliche Krankenpflege verordnen.
Häufige Fragen
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