Digitale Gesundheitsanwendungen
Gesundheits-Apps erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Kein Wunder, denn Handy, Laptop und Tablet zählen zu unseren ständigen Begleitern im Alltag.
Mit der App auf Rezept können nun auch „Digitale Gesundheitsanwendungen“ (DiGA) von uns übernommen werden, sofern diese ärztlich verordnet oder von uns genehmigt und zuvor vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und in das Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen aufgenommen worden sind.
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