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Elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte (ePA) steht allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung, sofern Sie nicht von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Sie können jederzeit entscheiden, ob Sie die ePA nutzen möchten und ob Sie Daten einsehen, hinzufügen oder löschen lassen wollen.

Mit der ePA wird die digitale Vernetzung im deutschen Gesundheitswesen weiter vorangetrieben. Sie bietet Ihnen eine zentrale Übersicht über Ihre Gesundheitsinformationen und erleichtert die Kommunikation mit Ärztinnen, Ärzten und anderen Leistungserbringern.

Was ist die ePA?

Die elektronische Patientenakte speichert alle relevanten medizinischen Daten von Patientinnen und Patienten – individuell und nach den höchsten Sicherheitsstandards. Seit 2025 wird die ePA für alle Versicherten automatisch eingerichtet, sofern sie dem nicht widersprechen (Opt-Out-Verfahren).

Die Vorteile der ePA

In der ePA sind alle relevanten Gesundheitsdaten gebündelt und übersichtlich verfügbar. Ob verschriebene Medikamente, Arztbriefe oder Entlassbriefe nach einem Krankenhausaufenthalt – Ärztinnen und Ärzte können diese Daten deutlich einfacher einsehen und für die Behandlung nutzen, ohne dass Patientinnen und Patienten jeden Zugriff einzeln freigeben müssen. So sind wichtige Informationen schnell zur Hand und müssen nicht erst in Papierform angefordert werden. Auch Doppeluntersuchungen werden vermieden.

Durch den schnellen Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten können Ärztinnen und Ärzte eine noch individuellere Behandlung sicherstellen. Therapien lassen sich besser auf Vorerkrankungen abstimmen und potenzielle Wechselwirkungen zwischen Krankheiten oder Medikamenten werden schneller erkannt. Das verbessert die Qualität Ihrer Versorgung erheblich.

Individuelle Einstellungen

Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt kann im Behandlungskontext auf die Daten in Ihrer ePA zugreifen. Das heißt, auch während längerer Behandlungen hat er oder sie Ihre Daten gut im Blick. Der Zugriff ist auf 90 Tage beschränkt. Lassen Sie Ihre eGK in der Apotheke einlesen, haben Apothekerinnen und Apotheker standardmäßig drei Tage lang Zugriff auf die ePA.

Wenn Sie den Zugriff auf Ihre ePA-Daten anpassen möchten, können Sie dies über eine kostenfreie App tun. Sie können den Zugriff auf Ihre ePA zum Beispiel vorzeitig beenden oder verlängern. Die Nutzung dieser App ist aber nicht zwingend notwendig.

 

Haben Sie Fragen zur ePA?

Wenn Sie Fragen zur ePA haben oder Unterstützung bei der Einrichtung und Nutzung der ePA-App benötigen, nutzen Sie unsere Hilfeseite mit vielen praktischen Tipps. Für individuelle Fragen steht Ihnen gerne unser Rückruf-Service zur Verfügung, um Ihre Fragen persönlich zu klären.

 

Wie lege ich Widerspruch gegen die ePA ein?

Möchten Sie keine ePA? Dann nutzen Sie einfach unser Widerspruchs- und Widerrufsformular. Sollten Sie Ihre Meinung später ändern, können Sie Ihren Widerspruch über denselben Link jederzeit zurücknehmen.

Gut zu wissen: Die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist für Sie freiwillig. Auch wenn Sie die ePA nicht selbst verwalten, können Ihre behandelnden Ärzte auf Ihre Gesundheitsdaten zugreifen und davon profitieren. Weitere Informationen zur ePA finden Sie zudem in unserem umfassenden Informationsmaterial.

Datenschutz nach modernstem Standard

Die ePA bietet eine moderne Sicherheitsarchitektur. Sie unterliegt den strengen Regelungen der EU-Datenschutzverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und weiteren Datenschutzbestimmungen. Daten werden nur verschlüsselt über Server in Deutschland in die ePA übertragen und sind ausschließlich für die Patientinnen und Patienten sowie zugriffsberechtigte Heilberuflerinnen und Heilberufler einsehbar. Wir als Krankenkasse haben keinen Zugriff auf die Inhalte.

Nutzen für die Forschung

Die in Ihrer ePA gespeicherten Gesundheitsdaten können einen wichtigen Beitrag zur medizinischen Forschung leisten. Sie helfen dabei, Krankheiten besser zu verstehen und neue Therapien und Medikamente zu entwickeln.

Für Forschungszwecke werden die Daten ausschließlich in pseudonymisierter Form weitergegeben. Das bedeutet, dass persönliche Angaben wie Name oder Geburtsdatum durch Codes ersetzt werden und nicht direkt Ihnen zugeordnet werden können.

Die Bereitstellung Ihrer Daten ist freiwillig. Sie entscheiden selbst, ob Sie diese dem Forschungsdatenzentrum Gesundheit beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zur Verfügung stellen möchten. Sie haben jederzeit das Recht, der Nutzung Ihrer Daten zu widersprechen.

Weitere Informationen zur ePA finden Sie auf der Website der Gematik.

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