Suche ausblenden close

Kontakt

 

Service-Telefon

0800 1060100

Mo-Fr: 7.00 - 20.00 Uhr
Sa: 9.00 - 14.00 Uhr
Rückruf-Service

E-Mail

Nutzen Sie unser Kontaktformular, um uns eine Nachricht zu senden: Kontaktformular

Geschäftsstellen

 

Für eine schnelle Bearbeitung Ihrer Anliegen nutzen Sie bitte unsere zentrale Postanschrift:

Heimat Krankenkasse
Herforder Straße 23
33602 Bielefeld

Übersicht Geschäftsstellen

Gesetzliche Leistung
 

Schwangerschaftsabbruch („Abtreibung“)

Die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch ist eine sehr persönliche und kann unterschiedliche Gründe haben. Um Ihre individuellen Fragen zu klären, sollten Sie auf jeden Fall die vorgesehene ärztliche Beratung in Anspruch nehmen. Die Beratungskosten trägt die Heimat Krankenkasse. Ob wir auch die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch für Sie übernehmen können, hängt von den Gründen des Abbruchs und Ihrer Einkommenssituation ab.

Medizinische oder kriminologische Gründe

Könnte die Schwangerschaft Ihre Gesundheit schwerwiegend gefährden oder Sie sogar in Lebensgefahr bringen, wird Ihr Arzt mit Ihnen über die Möglichkeit eines Abbruchs sprechen. Die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch übernimmt in diesem Fall die Heimat Krankenkasse. Die Entscheidung, ob eine medizinische Indikation vorliegt, trifft allein der Arzt.

Ebenfalls können wir die Kosten übernehmen, wenn ein kriminologischer Grund vorliegt wie z. B. eine Vergewaltigung. Wichtig zu wissen: Suchen Sie bitte frühzeitig einen Arzt auf. Seit der Empfängnis dürfen nicht mehr als 12 Wochen vergangen sein. Ihr behandelnder Arzt wird Sie auf die Abrechnung mit der Heimat Krankenkasse hinweisen. Eine Kontaktaufnahme mit uns ist nicht erforderlich.

Persönliche Gründe (Schwangerschaftskonflikt)

Bei einem Schwangerschaftsabbruch aus persönlichen Gründen können gesetzliche Krankenkassen in der Regel keine Kosten übernehmen. Verfügen Sie über ein niedriges oder gar kein Einkommen, können die Kosten aber vom jeweiligen Bundesland übernommen werden.

Die Heimat Krankenkasse prüft im Auftrag des Bundeslandes, ob eine Kostenübernahme in Ihrem Fall möglich ist. Bitte beachten Sie dafür die folgenden Voraussetzungen:

  • Sie unterschreiten mit Ihrem Nettoeinkommen (das Einkommen vom Partner oder Ehegatten ist irrelevant) die aktuelle Einkommensgrenze in Höhe von 1.325 € oder Sie beziehen eine der folgenden Sozialleistungen: ALG II, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt oder der Jugendhilfe.
  • Wenn Sie die Einkommensgrenze in Höhe von 1.325 € überschreiten, berechnet die Heimat Krankenkasse eine für Sie individuelle Einkommensgrenze. In diesem Fall sind einige ergänzende Angaben erforderlich, z. B. die Anzahl Ihrer unterhaltspflichtigen Kinder und die Kosten für Unterkunft inkl. Heiz- und Nebenkosten. Natürlich beraten wir Sie hierzu gerne telefonisch.
  • Den Antrag müssen Sie vor dem Schwangerschaftsabbruch bei uns stellen – nutzen Sie dafür gerne unsere ServiceApp. Wir garantieren werktags von 8:00 – 17:00 Uhr eine kurzfristige Bearbeitung. Bei Nutzung der ServiceApp aktivieren Sie bitte den „elektronischen Briefempfang“ im Datenschutzcenter, damit der Bescheid über die Kostenübernahme in Ihr digitales Postfach übertragen werden kann. Sollten Sie die ServiceApp noch nicht nutzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Bitte beachten Sie: Um den Schwangerschaftsabbruch durchführen zu können, benötigt Ihr Arzt neben dem Bescheid über die Kostenübernahme auch eine Bescheinigung über die Schwangerschaftskonfliktberatung einer anerkannten Beratungsstelle (zum Beispiel von der AWO, Pro Familia oder der Diakonie).

Oft gesucht

Seiten

Häufige Fragen

Leistungen

Downloads

Alle Ergebnisse anzeigen